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Gerichtsurteil für Verbraucher:: Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unzulässig

Gerichtsurteil für Verbraucher:

Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unzulässig

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    Bearbeitungsgebühren für  Verbraucherkredite, wie sie viele Banken und Sparkassen verlangen,  sind einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge nicht  zulässig. Symbolbild
    Bearbeitungsgebühren für  Verbraucherkredite, wie sie viele Banken und Sparkassen verlangen,  sind einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge nicht  zulässig. Symbolbild Foto: Matthias Becker

    Auf banken und Sparkassen könnten hohe Rückforderungsansprüche von  Kreditnehmern zukommen. Grund dafür ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az: 8 U 662/11). Demnach sind Bearbeitungsgebühren für  Verbraucherkredite, wie sie viele Banken und Sparkassen verlangen,  nicht  zulässig. Verbraucher sollten daher zuviel gezahlte 

    Bearbeitungsgebühren für Kredite

    Mit den Bearbeitungsgebühren für Kredite wollten Banken und  Sparkassen sich "einmal mehr für Tätigkeiten, die in ihrem eigenen  Interesse liegen, bezahlen lassen", erklärte die Finanzexpertin der  Verbraucherzentrale, Andrea Heyer. Das dies unzulässig sei, sei  bekannt - "dennoch werden immer wieder derartige Preisklauseln  kreiert".

    Prüfung der Kreditwürdigkeit der Banken

    Banken und Sparkassen verlangen die Bearbeitungsgebühren  zusätzlich zu den Zinsen. Sie begründen dies mit ihrem  Beratungsaufwand und der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden.  In dem nun entschiedenen Fall berechnete die Sparkasse Chemnitz  zwei Prozent des ursprünglichen Kreditbetrags. Dies erklärte das  Oberlandesgericht Dresden für unzulässig. Da die beklagte Sparkasse  ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurücknahm, ist das  Urteil nun rechtskräftig, wie die Verbraucherzentrale Sachsen  mitteilte. afp/AZ

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