Auf banken und Sparkassen könnten hohe Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern zukommen. Grund dafür ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az: 8 U 662/11). Demnach sind Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite, wie sie viele Banken und Sparkassen verlangen, nicht zulässig. Verbraucher sollten daher zuviel gezahlte
Bearbeitungsgebühren für Kredite
Mit den Bearbeitungsgebühren für Kredite wollten Banken und Sparkassen sich "einmal mehr für Tätigkeiten, die in ihrem eigenen Interesse liegen, bezahlen lassen", erklärte die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale, Andrea Heyer. Das dies unzulässig sei, sei bekannt - "dennoch werden immer wieder derartige Preisklauseln kreiert".
Prüfung der Kreditwürdigkeit der Banken
Banken und Sparkassen verlangen die Bearbeitungsgebühren zusätzlich zu den Zinsen. Sie begründen dies mit ihrem Beratungsaufwand und der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden. In dem nun entschiedenen Fall berechnete die Sparkasse Chemnitz zwei Prozent des ursprünglichen Kreditbetrags. Dies erklärte das Oberlandesgericht Dresden für unzulässig. Da die beklagte Sparkasse ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurücknahm, ist das Urteil nun rechtskräftig, wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilte. afp/AZ