Im Gerichtsstreit um die E-Zigarette wurde nun das Urteil im ersten Präzedenzfall gesprochen. Ein Geschäftsmann wurde vom Landgericht Frankfurt am Main zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt. Laut Urteil des Gerichts gehören die nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten zu den Tabakerzeugnissen. Wer mit diesen sogenannten Liquids handelt, verstößt damit unter Umständen gegen das Tabakgesetz und nicht, wie von der Staatsanwaltschaft angenommen, gegen das Arzneimittelgesetz, entschied das Gericht in einer am Montag verkündeten Urteil.
Geschäftsmann hatte Liquid-Flüssigkeit aus China importiert
Der Geschäftsmann hatte rund 15.000 kleine Fläschchen mit der nikotinhaltigen Flüssigkeit aus China importiert, die unzulässige Zusatzstoffe enthielten. Die Liquids werden in elektronischen Zigaretten verdampft und können rauchfrei inhaliert werden.
Die E-Zigarette: Zahlen und Fakten
Die E-Zigarette ist nicht nur gesundheitlich, sondern auch rechtlich umstritten und beschäftigt inzwischen auch die Gerichte.
Deutschland gilt als lukrativer Markt für E-Zigaretten. Es gibt schätzungsweise drei Millionen Konsumenten in Deutschland (2015).
Die elektronische Zigarette, kurz E-Zigarette, verbrennt keinen Tabak, sondern verdampft eine Aroma-Flüssigkeit mit oder ohne Nikotin.
Nach Angaben des Verbandes des E-Zigarettenhandels im niedersächsischen Seevetal enthält der Dampf weniger Schadstoffe als herkömmlicher Zigarettenrauch.
Die E-Zigarette setzt sich aus einem Batterieteil mit Elektronik und Luftsensor, Tank sowie einer Verdampferkammer zusammen.
Im Verdampfer wird die Aroma-Flüssigkeit, auch Liquid genannt, erhitzt und bei 65 bis 120 Grad verdampft. Dieser Mechanismus wird entweder per Tastendruck oder bei jedem Zug automatisch aktiviert.
Trägersubstanz bei allen auf dem deutschen Markt erhältlichen E-Zigaretten-Liquids ist Propylenglykol. Aus dieser Flüssigkeit und oft außerdem aus Glycerin entsteht der Dampf. Darüber hinaus sind Aromen wie Menthol, Mandel oder Vanille und gegebenenfalls Nikotin zugesetzt.
E-Zigaretten sind laut ihren Befürwortern weniger schädlich für die Umgebung: Mancher E-Zigarettenraucher inhaliere den Dampf so tief, dass beim Ausatmen keine messbaren Schadstoffe mehr austreten. Außerdem entsteht kein Dampf, wenn man nicht an der E-Zigarette zieht - anders als bei herkömmlichen Zigaretten, die auch dann qualmen.
Belastbare Studien zu Langzeitfolgen des E-Zigaretten-Konsums gibt es noch nicht. Dennoch warnen Bundesregierung, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum vor den Gesundheitsrisiken.
Gestritten wird vor allem darum, ob E-Zigaretten ein Genußmittel sind oder - wegen des Nikotins - ein Arzneimittel.
In dem bislang noch nicht endgültig entschiedenem juristischen Streit um die Einordnung der Liquids bewerten sie die Frankfurter Richter als Tabakerzeugnis, weil das darin enthaltene Nikotin einem Gutachten zufolge aus der Tabak-Pflanze stammte und nicht synthetisch hergestellt worden war.
Strafprozess ist allerdings noch nicht rechtskräftig
Der bundesweit erste Strafprozess um die E-Zigarette ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft erwägen Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Anklage will eine Bewertung der Liquids als Arzneimittel erreichen. Dies könnte zu strengeren Zulassungsverfahren führen. AFP