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Gerichtsstreit: Klage gegen Suhrkamp-Verlagschefin zurückgezogen

Gerichtsstreit

Klage gegen Suhrkamp-Verlagschefin zurückgezogen

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    Suhrkamp-Verlegerin Ulla Unseld-Berkewicz und  Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach streiten sich vor Gericht über die Zukunft des insolventen Verlages.
    Suhrkamp-Verlegerin Ulla Unseld-Berkewicz und Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach streiten sich vor Gericht über die Zukunft des insolventen Verlages. Foto: Rainer Jensen,dpa

    Es bleibt eine unendliche Geschichte: Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach hat jetzt in einem Verfahren klein beigegeben. Das Tauziehen um den Traditionsverlag Suhrkamp geht gleichwohl weiter.

    Über Insolvenz von Suhrkamp nichts entschieden

    Im Streit um den Suhrkamp Verlag hat Miteigentümer Hans Barlach eine Klage gegen Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz zurückgezogen. Der 58 Jahre alte Medienunternehmer kam damit am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt einer drohenden Prozessniederlage zuvor. Über das Ende der Insolvenz für den traditionsreichen Verlag ist aber noch nicht entschieden.

    Barlach hatte der Verlagschefin nachträglich verbieten lassen wollen, über ihren eigenen Sanierungsplan für das angeschlagene Unternehmen abzustimmen. Nachdem der Vorsitzende Richter Dietmar Zeitz in der Berufungsverhandlung deutlich machte, dass er Barlachs Anliegen für unbegründet hält, zog dieser seinen Antrag von sich aus zurück.

    Suhrkamp Gesellschafter bleiben zutiefst zerstritten

    Der von Unseld-Berkéwicz vorgelegte Insolvenzplan sieht vor, den Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Barlach, der 39 Prozent am Unternehmen hält, würde dadurch weitreichende Mitspracherechte verlieren. Schon im vergangenen Herbst hatte er deshalb versucht, die Familienstiftung von Unseld-Berkéwicz von der Abstimmung über das Konzept ausschließen zu lassen.

    Das Oberlandesgericht hob jedoch schon damals eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts vorläufig auf. Die Verlegerin, die 61 Prozent der Anteile hält, konnte deshalb bei der Gesellschafterversammlung am 22. Oktober wie beabsichtigt mit über den Plan befinden. Er wurde mit klarer Mehrheit angenommen.

    Mit Blick auf diese Entscheidung erklärte Richter Zeitz am Dienstag, Barlachs Anliegen habe sich erledigt, ein nachträglich ausgesprochenes Zustimmungsverbot "ginge ins Leere".

    Suhrkamp-Anwalt sieht Sanierungskonzept als Missbrauch des Insolvenzrechts

    Suhrkamp-Anwalt Hauke Witthohn sagte der Nachrichtenagentur dpa, damit habe das Oberlandesgericht erneut eine für Barlach zunächst positive Entscheidung wieder aufgehoben. Dessen Anwalt sieht dagegen in dem Sanierungskonzept einen "Missbrauch des Insolvenzrechts".

    Die beiden Suhrkamp-Gesellschafter sind seit Jahren zutiefst zerstritten. So wehrt sich Barlach auch in weiteren Verfahren gegen seine Entmachtung. Ende Januar legte er Beschwerde gegen die gerichtliche Genehmigung des Insolvenzplans ein. In Karlsruhe läuft eine Verfassungsbeschwerde, weil er sich in seinen Grundrechten beschnitten sieht.

    Am 6. Mai will das Frankfurter Oberlandesgericht zudem entscheiden, ob er durch die Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung von 2011 in seinen Informationsrechten eingeschränkt wurde.

    Beendet ist inzwischen ein Verfahren, in dem sich Barlach und Berkéwicz gegenseitig als Gesellschafter ausschließen lassen wollten. Die Zurückweisung der Klagen durch das Frankfurter Landgericht sei inzwischen rechtskräftig, teilte ein Gerichtssprecher mit. dpa/AZ

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