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Gericht stärkt Rechte bei Lebensversicherungen

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Gericht stärkt Rechte bei Lebensversicherungen

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    Gericht stärkt Rechte bei Lebensversicherungen
    Gericht stärkt Rechte bei Lebensversicherungen Foto: DPA

    Die beanstandeten Verträge betreffen Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und fondsgebundene

    Die Klauseln zum Rückkaufswert enthielten dem Versicherungsnehmer die Berechnung des korrekten Rückkaufswerts vor, monierten die Richter. Außerdem sei nicht deutlich genug zum Ausdruck gekommen, dass bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ein Stornoabzug nur erfolgen kann, wenn er mit dem Versicherten vereinbart wurde und "der Höhe nach angemessen ist".

    Gegen die Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) hatte die Verbraucherzentrale Hamburg Verbandsklagen geführt. Sie richteten sich gegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), insbesondere die Regelungen zu Kündigung, Prämienfreistellung, Stornoabzug und Verrechnung der Abschlusskosten. Die Versicherungsgesellschaften haben laut Gericht darauf hingewiesen, dass sie für Neuabschlüsse seit dem 1. Januar 2008 ihre Versicherungsbedingungen den Vorgaben des Gesetzes angepasst hätten.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jüngst ebenfalls ein Urteil zu Lebensversicherungen gefällt. Danach können Versicherte, die ihren Vertrag vor 2005 gekündigt haben, auf keinen Nachschlag hoffen. Mögliche Ansprüche verjährten grundsätzlich fünf Jahre nach Abrechnung durch die Versicherung.

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