Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag mit Ansprüchen von Fluggästen bei Verspätungen und bei
Es geht um Flüge mit Umstieg. Anlass ist der Fall eines Mannes, der vom Berliner Flughafen über Amsterdam in die Karibik fliegen wollte. Der eigentlich erste Flug nach
Die Fluggesellschaft KLM will den Geschädigten nur für den Teilstreckenflug nach Amsterdam mit 250 Euro entschädigen. Denn der zweite Flug in die Karibik sei planmäßig gewesen - wenn auch einen Tag später, so die Logik von dpa/AZ