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Fluggesellschaft ist pleite: Spanair-Passagiere haben keinen Anspruch auf Entschädigung

Fluggesellschaft ist pleite

Spanair-Passagiere haben keinen Anspruch auf Entschädigung

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    Spanair lässt Tausende Passagiere sitzen. (Foto: Bernardo Rodriguez) dpa
    Spanair lässt Tausende Passagiere sitzen. (Foto: Bernardo Rodriguez) dpa

    Spanair ist pleite. Die spanische Airline, die auch Deutschland anfliegt, beantragte am Montag offiziell Insolvenz, nachdem sie schon am  Freitag den Betrieb eingestellt hatte. Spanischen Medien zufolge  waren am Wochenende mindestens 22.000 Passagiere betroffen,  hunderte Fluggäste saßen fest. Betroffene Verbraucher haben  grundsätzlich erst einmal keinen Anspruch auf Entschädigung oder  Ersatz.

    Von Spanair Reisepreis erstatten lassen

    Wer ein Ticket für einen Spanair-Flug bereits bezahlt, aber noch nicht benutzt hat, der kann sich nach Angaben von Spanair den Reisepreis zurückerstatten  lassen, wenn er es in bar oder per Banküberweisung in einem  Reisebüro gekauft hat. Das sei Teil einer Regelung, die das  Unternehmen mit dem Internationalen Luftverkehrsverbands IATA  vereinbart habe. Wer ein Ticket dagegen per Kreditkarte bezahlt  habe, der müsse Informationen zu Rückerstattungen bei seinem  Kreditkartenunternehmen einholen.

    Kein Anspruch auf Entschädigung

    Prinzipiell aber haben Passagiere der insolventen Fluggesellschaft Spanair keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz für ausgefallene Flüge. Darauf weist die Reiserechtsexpertin Beate  Wagner von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen hin.  Für Airlines gebe es keine Insolvenzabsicherung, wie sie für  Reiseveranstalter vorgeschrieben ist. "Da gibt es leider einen  großen Unterschied." Die Verbraucherzentralen forderten schon lange  Nachbesserungen.

    In den Beziehungen zwischen Fluggesellschaften und Passagieren  gelten demnach die selben Grundregeln wie in jedem anderen  Geschäftsverkehr auch: Wer eine Leistung im Voraus bezahlt, muss  generell mit dem Risiko leben, im Fall einer plötzlichen Insolvenz  seines Vertragspartners erstmal mit leeren Händen dazustehen. Auch  Fluggästen bleibe dann nur die Möglichkeit, ihre Forderung später  im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen, erläuterte  Wagner. "Praktischen Probleme", etwa am Flughafen festzusitzen,  löse das aber nicht.

    Betroffene Fluggäste

    Im Einzelfall könnten betroffene Fluggäste jedoch je nach  Buchungssituation eventuell doch bessere Optionen haben. Spanair  ist Mitglied des internationalen Fluggesellschaften-Verbunds Star  Alliance, zu dem unter anderem auch die Lufthansa gehört. Bei von  Spanair verkauften Tickets für die Flüge anderer Gesellschaften sei  es möglich, dass diese nach wie vor gültig seien, erklärte das  Unternehmen am Montag. Es gebe aber keine Garantie dafür.

    Spanair spricht nach eigenen Angaben auch mit anderen  Fluggesellschaften wie Iberia und Vueling über Sondertarife für  Ersatzflüge.

    Bessergestellt sind nach Angaben der Verbraucherschützerin  Wagner Spanair-Kunden, deren Flugticket zu einer Pauschalreise  gehört. Dann greift die für Reiseveranstalter nach europäischen  Verbraucherrecht geltende Ausfallabsicherung. Die Veranstalter sind  verpflichtet, kostenlos alternative Flugmöglichkeiten zu  organisieren.

     afp/AZ

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