Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Finanzen: Europa kippt Steuerrabatte für US-Konzerne

Finanzen

Europa kippt Steuerrabatte für US-Konzerne

    • |
    Forcierter Kampf gegen fragwürdige Steuervorteile für amerikanische Konzerne: Wettbewerbshüterin Vestager hat Ermittlungsverfahren gegen 24 der 28 EU-Mitgliedstaaten eröffnet.
    Forcierter Kampf gegen fragwürdige Steuervorteile für amerikanische Konzerne: Wettbewerbshüterin Vestager hat Ermittlungsverfahren gegen 24 der 28 EU-Mitgliedstaaten eröffnet. Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolbild)

    Am Mittwoch kündigte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Klage gegen die irische Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an. Dublin soll dem iPhone-Hersteller Apple 13 Milliarden Euro an Abgaben erlassen haben. Gleichzeitig verdonnerte die Kommissarin den Internethändler Amazon

    Beide Fälle stehen für die jahrelange Praxis von Mitgliedstaaten der EU, mit Großunternehmen Absprachen über deren Steuerlast zu treffen, um diese ins Land zu locken. Im Fall Apple zum Beispiel soll die irische Regierung in den Jahren 2003 bis 2014 dem Unternehmen mit dem angebissenen Apfel im Logo teilweise erhebliche Vergünstigungen eingeräumt haben. Unter anderem sei der Körperschafts-Steuersatz zuletzt auf 0,005 Prozent gesenkt worden.

    Einseitige Steuervorteile sind in der EU strikt untersagt

    Solche einseitigen Steuervorteile sind nach den Vorschriften der EU strikt untersagt, weil sie den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt verzerren. Die irische Regierung hatte sich zunächst geweigert, den Computer- und Smartphone-Riesen zur Kasse zu bitten. Inzwischen, so wurde gestern in Dublin betont, arbeite man intensiv daran, dass der Staat seinen Verpflichtungen so schnell wie möglich nachkomme. Insofern sei das harte Vorgehen der EU-Behörde extrem bedauerlich. Zuvor hatte Irland eine von der EU-Kommission gesetzte Frist bis zum 3. Januar 2017 verstreichen lassen.

    Amazon, der weltgrößte Versandhändler, hatte 2003 ein Abkommen mit den luxemburgischen Steuerbehörden geschlossen, das deren Zugriff auf den Konzern begrenzte. Fast drei Viertel der Gewinne von Amazon seien nicht versteuert worden, kritisierte Vestager. Amazon wies die Vorwürfe zurück: Das Unternehmen hat die umstrittene Regelung 2015 beendet und versteuert seither seine Erträge in den einzelnen Mitgliedstaaten. Die Kommissionsentscheidung hält es dennoch für falsch. „Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen Steuerrecht bezahlt haben“, teilte das Unternehmen mit. Man prüfe nun rechtliche Möglichkeiten.

    Der Fall Amazon

    Bei den Ermittlungen im Fall Amazon geht es vor allem um die Frage, ob das Land Luxemburg dem Konzern illegale Vorteile eingeräumt hat, um das Unternehmen an sich zu binden.

    Die Steuerbehörden in Luxemburg haben es Amazon ermöglicht, den größten Teil seiner Gewinne...

    von einer Tochtergesellschaft, die der Luxemburger Steuer unterliegt, mithilfe sogenannter Lizenzgebühren an eine weitere Tochtergesellschaft zu übertragen, bei der das nicht der Fall ist.

    Dadurch wurde der zu versteuernde Gewinn von Amazon EU um drei Viertel verringert. (dpa)

    Die Fälle Amazon und Apple gelten als Spitze eines Eisbergs vergleichbarer Abmachungen zwischen Regierungen und Unternehmen. Im Oktober 2015 hatte die EU-Kommission bereits einen Steuerdeal der Niederlande mit der Kaffeehauskette Starbucks für illegal erklärt und Nachzahlungen von 30 Millionen Euro verlangt. Auch der Fast Food-Konzern McDonalds ist bereits ins Visier der EU-Ermittler geraten. Wettbewerbshüterin Vestager hat inzwischen Ermittlungsverfahren gegen 24 der 28 EU-Mitgliedstaaten eröffnet. Unklar ist, wie sich der Europäische Gerichtshof verhalten wird. In einem früheren Urteil hatte er den Wettbewerb um Standortansiedelungen mithilfe von Niedrigsteuern noch erlaubt.

    Mehr zum Thema:

    EU-Kommission erhöht Druck auf Apple und Amazon

    Europa schließt Steuerschlupflöcher für Großkonzerne

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden