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Finanzen: Ebay-Händler in der Steuerfalle: Warum Vorsicht geraten ist

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Ebay-Händler in der Steuerfalle: Warum Vorsicht geraten ist

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    Wer auf Ebay verkauft, muss die kleinen Tücken kennen. Denn unbedachte Händler können schnell ins Visier der Steuerfahnder geraten.
    Wer auf Ebay verkauft, muss die kleinen Tücken kennen. Denn unbedachte Händler können schnell ins Visier der Steuerfahnder geraten. Foto: Bernd Thissen (dpa)

    Ins Visier der Steuerfahnder kann man schneller geraten, als man denkt. Etwa wenn sich ein Erbe entschließt, auf Auktionsplattformen wie Ebay die Sachen aus dem Haushalt der Großmutter zu verkaufen. Ihren nostalgischen Sessel, die Bilder, die Zinnteller. Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten könne es Gerichtsurteilen zufolge bereits kritisch werden, warnt die Stiftung Warentest in der Zeitschrift Finanztest. „Und 40 Verkäufe kommen schnell zusammen“, sagt Redakteurin Anja Hardenberg. Die Steuerfahnder suchen auf Plattformen wie

    Ebay: Privatkäufe sind steuerfrei

    Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn durchkämmt mit einem Programm namens „Xpider“ das Internet nach unternehmerischer Tätigkeit, berichtet eine Sprecherin. Das Programm geht allen Links nach, die es ausgehend von einer bestimmten Seite im Netz findet. Die Daten werden an die Steuerbehörden der Bundesländer weitergeleitet. Die Finanzbehörden führen die Daten zusammen und prüfen, ob ein Händler ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht. Oft gehen sie dabei Jahre zurück.

    Die Stiftung Warentest warnt, die Grenze zwischen steuerfreien Privatverkäufen und steuerpflichtigem, gewerbsmäßigem Handel sei fließend. Wer ins Visier der Steuerfahnder gerät, müsse daher nachweisen können, dass er Privatverkäufer ist, sagt Hardenberg. Das treffe zu, wenn man etwa nur gelegentlich Waren verkauft – also online Kleinhandel zwischen Privatleuten betreibt, der Flohmarktcharakter hat. Wer also den Keller entrümpelt und ein paar Dinge auf Ebay verkauft, dürfte kaum Probleme bekommen. Privatverkäufer sind im Regelfall steuerfrei. „Der Staat drückt bei Privatverkäufen ein Auge zu“, sagt Hardenberg.

    Das bestätigt auch das Bundeszentralamt für Steuern: Wer zum Beispiel einmal auf Ebay Babykleidung verkauft, sei sicherlich nicht steuerpflichtig, erklärt die Sprecherin. Achtung ist für Privatverkäufer aber geboten, wenn Spekulationsgüter wie Schmuck, Gold, Münzen oder Antiquitäten bald nach dem Kauf wieder verkauft werden. Dann entstehen Spekulationsgewinne. Diese sind in der Steuererklärung anzugeben, sagt Finanztest-Experin Hardenberg. Unter 600 Euro Spekulationsgewinn fallen dabei noch keine Steuern an.

    Arbeitnehmer: 410 Euro Gewinn pro Jahr steuerfrei

    In den gewerblichen Bereich gerät, wer immer wieder neue oder gebrauchte Güter verkauft, eine große Zahl gleichartiger Gegenstände anbietet oder Gewinne machen will, heißt es bei Finanztest. Aufpassen müssen sogenannte Powerseller, die massenweise Artikel wie Elektronik auf Ebay verkaufen. Wer gewerbsmäßig handelt, muss die Aufnahme der Tätigkeit anzeigen und die daraus erzielten Einkünfte erklären – unabhängig davon, ob er seine Ware im Internet, auf Märkten, in Katalogen oder im Laden anbietet, berichtet das Bayerische Landesamt für Steuern.

    Denn wird man erwischt, kann das unangenehme Folgen haben: Steuersünder müssen die Steuern nebst entgangenen Zinsen nachzahlen, erklärt Hardenberg. Abhängig von der Schuld müssen sie im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren rechnen, das zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe führen kann.

    Für gewerbliche Verkäufer wiederum gibt es bestimmte Freigrenzen, die genutzt werden können. Ein Beispiel: Für Arbeitnehmer mit einem anderen Hauptjob seien bis zu 410 Euro Gewinn pro Jahr steuerfrei, heißt es bei Finanztest.

    Um Ärger zu vermeiden, lohnt es sich also, genau zu prüfen, ob man gewerbsmäßig handelt. Gelegenheitsverkäufer, die einmal Omas Schaukelstuhl im Netz anbieten, müssen dagegen keine Panik bekommen. In jedem Fall eines Online-Verkaufs „vorsorglich“ ein Gewerbe anzumelden, sei nicht zu empfehlen und wäre meist auch nicht richtig, berichtet das Bayerische Landesamt für Steuern.

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