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Falk könnte nach BGH-Entscheidung Vermögen verlieren

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Falk könnte nach BGH-Entscheidung Vermögen verlieren

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    Falk könnte nach BGH-Entscheidung Vermögen verlieren
    Falk könnte nach BGH-Entscheidung Vermögen verlieren Foto: DPA

    Mit der am Dienstag ergangenen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten erleichtert (Az. 1 StR 245/09). Nun droht Falk der sogenannte "Verfall". Dabei wird alles, was ein Täter aus einer Straftat erlangt hat, zugunsten der Staatskasse eingezogen. Über die Höhe des Anspruchs muss das Landgericht Hamburg entscheiden.

    Falk hatte gemeinsam mit vier seiner ehemaligen Manager auf der Höhe des Internetbooms Ende 2000 den Wert der Firma Ision durch Scheingeschäfte geschönt und diese zu einem überhöhten Preis verkauft. Das Landgericht Hamburg hatte ihn zu deshalb vier Jahren Haft wegen versuchten Betrugs verurteilt, die zusätzliche Anordnung des Verfalls jedoch abgelehnt, weil nicht ermittelbar sei, ob Falk wirklich einen Vermögensvorteil aus der Tat hatte.

    Hierauf kommt es jedoch nicht an, wie nun der BGH klarstellte. Vom Verfall erfasst sei alles, was ein Täter aus einem kriminellen Geschäft erlangt - unabhängig davon, ob er mit dem Geschäft unterm Strich einen Gewinn macht. Falk und die anderen Angeklagten hatten die Anteile an Ision für Aktien und Bargeld im Nennwert von insgesamt 762 Millionen Euro verkauft. "Dieses Urteil macht die Abschöpfung in der Praxis leichter", sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Eckhard Maak, nach der Urteilsverkündung.

    Das Landgericht wird nun zu klären haben, wie die Erlöse im Einzelnen aufgeteilt wurden und ob dem Verfall im Einzelnen Hindernisse entgegenstehen - etwa Forderungen der Geschädigten, die vorrangig zu bedienen wären. Falk persönlich erhielt nach Angaben der Staatsanwaltschaft Zahlungen von rund 31,6 Millionen Euro.

    Der Antrag der Verteidiger, die Freisprüche für Falk und seine Mitangeklagten fordern, wurde in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH nicht erörtert. Das Landgericht hatte Falk nur wegen versuchten Betrugs verurteilt, da nach seiner Ansicht wegen des zweifelhaften Wertes der ausgetauschten Aktienpakete der Schaden nicht zu bestimmen war.

    Der Vorsitzende Richter Armin Nack machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass der BGH sogar eine Verurteilung Falks wegen vollendeten Betrugs für denkbar halten würde. Dieser Teil der Entscheidung war aber nicht von der Revision angegriffen worden, so dass es voraussichtlich bei der

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