Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag in Karlsruhe den Freispruch Sengeras vom Juni 2008 auf und ordnete eine Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht Düsseldorf an. Das Urteil enthalte mehrere rechtliche Fehler, befand der BGH.
Die WestLB hatte die Fusion der Geräteverleiher Granada und Thorn zum neuen Unternehmen Boxclever mit insgesamt 1,35 Milliarden Euro finanziert. Sengera war an den maßgeblichen Vorstandsbeschlüssen Dezember 1999 und im Frühjahr 2000 beteiligt. Die Insolvenz von
Das Landgericht hatte Sengera freigesprochen, obwohl es davon ausging, dass er gegen die Pflichten eines "ordentlichen Bankleiters" verstoßen hatte. Ihm sei kein Vorsatz nachzuweisen, hieß es damals. Der BGH stellte klar, dass es für einen Vorsatz bereits ausreiche, wenn Sengera mit einer unzureichenden Risikoprüfung gerechnet habe. Dies muss das Düsseldorfer Gericht nun erneut klären.