Das OLG habe bei seiner Verhandlung zu wenig Feststellungen getroffen, auf die sich der BGH berufen könnte, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Das höchste deutsche Zivilgericht verhandelt bereits zum zweiten Mal über eine Klage des schweizerischen Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli (Az: I ZR 57/08). Lindt wirft der bayerischen Confiserie Riegelein vor, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben und damit das Markenrecht zu verletzen.
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