Karlsruhe (dpa) - Der Endlos-Streit um den "Goldhasen" beschäftigt erneut die höchste Instanz. Der Bundesgerichtshof (BGH) in
Lindt wirft der bayerischen Confiserie Riegelein vor, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben, und damit ihr Markenrecht zu verletzen. Das Unternehmen verlangt von seinem Konkurrenten Unterlassung und Schadensersatz. Auch
Bereits vor vier Jahren hatte der BGH den Fall an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zurückverwiesen. Das
Und selbst wenn der Name als Kennzeichen nicht ausreiche, und stärker Form und Farbe berücksichtigt würden, unterschieden sich die Hasen deutlich genug. Lindt wickelt seien Schokohäschen ein rotes Halsband mit Glöckchen um den Hals, während dem Konkurrent lediglich eine bräunlich-rötliche Schleife aufdruckt. Gegen diese Beurteilung wendet sich Lindt mit seiner Revision.