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Einzelhandel: Ärger um Abholungen: Lockdown-Schummeln im Handel ist riskant

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Ärger um Abholungen: Lockdown-Schummeln im Handel ist riskant

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    Click and Collect – Ware online bestellen und im Laden abholen – ist in Bayern tabu. Manche Unternehmer wollen aber nicht darauf verzichten.
    Click and Collect – Ware online bestellen und im Laden abholen – ist in Bayern tabu. Manche Unternehmer wollen aber nicht darauf verzichten. Foto: Fabian Strauch, dpa (Symbolbild)

    Gerade zur Hochzeit der Weihnachtseinkäufe legt der zweite Shutdown den Einzelhandel lahm. Für viele Unternehmer eine dramatische Entwicklung, hatten sie doch darauf gehofft, mit dem Weihnachtsgeschäft zumindest einen Teil der Verluste des Corona-Jahres aufzufangen. Entsprechend groß ist der Unmut über die Verordnung. Einige Geschäftsleute versuchen, Schlupflöcher zu finden, um doch noch ein paar Euro mehr zu verdienen – doch das ist nicht ohne Risiko.

    Douglas wollte Ladenschließung wegen Lockdown umgehen

    Die Parfümeriekette Douglas ist bisher das wohl prominenteste Beispiel eines Unternehmens, das mit Tricks einer kompletten Schließung entgehen wollte. Knapp ein Viertel der Filialen sollte geöffnet bleiben, obwohl der Verkauf von Parfüm zweifelsfrei nicht zu den weiterhin erlaubten Geschäftsbereichen, wie Lebensmittelhandel oder Apotheken zählt. Die Argumentation von Douglas: Die betreffenden Filialen seien eigentlich keine Parfümerien, sondern Drogerie-Geschäfte, dort würden zum Beispiel auch Körperpflegeprodukte wie Shampoo, Creme und Seife verkauft. In der Tat dürfen Drogerien weiterhin öffnen.

    Lockdown: Corona-Regeln seit 16. Dezember 2020

    Weihnachten

    An Heiligabend und Weihnachten (24. bis 26. Dezember) dürfen zum eigenen Haushalt noch vier weitere Menschen hinzukommen - die Zahl der weiteren Haushalte spielt keine Rolle. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Es gilt aber in Bayern eine generelle Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.

    Silvester

    Es gelten die allgemeinen Corona-Maßnahmen, was Zahl der Kontakte und Ausgangssperre anbelangt. Nach dem Beschluss von Bund und Ländern gilt an Silvester bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Außerdem gibt es ein Feuerwerksverbot an belebten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden. Es gilt zwar nicht direkt ein Böllerverbot, der Verkauf von Feuerwerk ist aber untersagt.

    Einzelhandel

    Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig. Der Großhandel bleibt geöffnet. Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen

    Dienstleistungen

    Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Das schließt neben Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben auch Friseure ein. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie bleiben weiter möglich.

    Gastronomie

    In der Gastronomie sind nur die Abgabe und Lieferung von Speisen und Getränke zulässig. Bei der Gastronomie einschließlich Imbissständen wird der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort untersagt. Kantinen bleiben offen.

    Die Gewerkschaft Verdi in Hessen sprach allerdings von einem „anrüchigen Unterlaufen des Lockdowns“, in den sozialen Medien waren die Reaktionen gemischt. Das Unternehmen ruderte rasch zurück und entschuldigte sich öffentlich, schon am Donnerstag blieben alle deutschen Filialen geschlossen. Auch mit einer Müller-Filiale gab es Ärger.

    Strenge Lockdown-Regeln in Bayern: kein Click & Collect

    In Bayern sind die Regeln strenger als in den meisten anderen Bundesländern. Der Freistaat schließt nicht nur die meisten Geschäfte, sondern verbietet ihnen auch das sogenannte Click and Collect: Kunden dürfen bestellte Waren nicht mehr selbst in einer Filiale abholen. Bernd Ohlmann, Sprecher des Handelsverbands Bayern, ist darüber alles andere als erfreut: „Wir haben schon im Vorfeld darauf gedrängt, Click and Collect gerade in Hinblick auf die Weihnachtszeit zu erlauben. Aber jetzt ist es wie beim ersten Lockdown.“

    Natürlich könne die Selbstabholung den fehlenden Umsatz nicht kompensieren, aber sie würde zumindest helfen, sagt Ohlmann unserer Redaktion. „Bei uns herrscht großer Ärger, Kopfschütteln und Fassungslosigkeit.“ Trotzdem rät er den Einzelhändlern nicht dazu, die Vorgaben zu umgehen, im Gegenteil: „Wir haben ganz klar dazu aufgerufen, irgendwelche Taschenspielertricks, Schlupflöcher oder Hintertürchen nicht zu nutzen. Aufsichtsbehörden und Polizei kontrollieren, bei Verstößen ist der Ärger groß und Geldbußen gibt es auch.“

    Wenn die Politik mitbekomme, dass der Handel bei den Schließungen trickse, werde sie reagieren und die Regeln weiter verschärfen. Dann könnte zum Beispiel der Lieferservice auch noch verboten werden. Aktuell ist es nämlich auch in Bayern erlaubt, dass die Geschäfte den Kunden die bestellte Ware vorbeibringen. Doch laut Ohlmann ist der Nutzen für die Einzelhändler begrenzt: „Ein kleiner Buchhändler in Memmingen kann vielleicht mit dem Fahrrad oder mit dem Auto ausliefern. Aber in größeren Städten und bei weiteren Fahrten ist der Gewinn mit Spritkosten und Zeitaufwand gleich weg.“

    Bestellungen vor dem Laden abholen trotz Lockdown

    Eine Variante irgendwo im Graubereich zwischen Abholung und Zustellung betreiben derzeit die Elektronik-Fachgeschäfte Media Markt und Saturn: In den meisten bayerischen Filialen bieten sie an, bestellte Waren an die Autos der Kunden auf dem Parkplatz vor dem Laden zu liefern. Ein ähnliches Angebot habe es schon im ersten Lockdown gegeben und es sei von den Kunden gerne genutzt worden, berichtet ein Unternehmenssprecher. Die Deko-Kette Butlers hat die Methode übernommen. So groß der Reiz für manche Unternehmer sein mag, mit den Kunden Absprachen zu treffen, damit sie ihre Bestellungen selbst abholen können, so groß ist auch das Risiko.

    Wer Corona-Verbote umgeht, muss mit Folgen rechnen, sagt auch der Augsburger Ordnungsreferent Frank Pintsch.
    Wer Corona-Verbote umgeht, muss mit Folgen rechnen, sagt auch der Augsburger Ordnungsreferent Frank Pintsch. Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild)

    Der Augsburger Ordnungsreferent Frank Pintsch bestätigt, dass das Umgehen von Verboten nicht folgenlos bleibt: „In der Tat haben wir bereits einige Kontrollen mit Auffälligkeiten durchgeführt, die auch geahndet werden. Es handelt sich dabei jedoch um Einzelfälle, der ganz überwiegende Teil der Kontrollen verläuft zufriedenstellend“, berichtet er. Ein Verstoß im gewerblichen Bereich koste nach dem Regelsatz des Bußgeldkatalogs des Freistaates 5000 Euro pro Fall. Einkaufstouren in angrenzende Bundesländer sind übrigens kaum möglich: Auch in Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen ist Click and Collect untersagt. Nur für den Buchhandel macht Thüringen eine Ausnahme.

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