Die Ehrmann-Werbung, wonach der zuckerhaltige Quark "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" sei, verstößt nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts Melchior Wathelet gegen eine EU-Verordnung zu gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmitteln, wie das Gericht am Donnerstag in Luxemburg mitteilte.
Die im Ausgangsverfahren klagende Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält den Quarkslogan für irreführend, weil auf der Verpackung nicht auf den gegenüber Milch erheblich höheren Zuckergehalt hingewiesen werde.
Der BGH wollte nun vom EuGH wissen, ob Ehrmann die EU-Verordnung zu Hinweispflichten über gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel erfüllen musste.
Generalanwalt Wathelet ist dieser Auffassung und hob in seinen Schlussanträgen hervor, die Werbung sei eine gesundheitsbezogene Angabe. Sie könne beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck erwecken, der Quarkkonsum wirke sich positiv auf die Gesundheit aus, begründete Wathelet seinen Antrag.
Ehrmann: Urteil in einigen Monaten erwartet
Der EuGH ist an die Schlussanträge seiner Generalanwälte nicht gebunden, folgt ihnen aber in der Regel. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Der Joghurthersteller Ehrmann aus Oberschönegg hatte immer bestritten, dass der Werbe-Slogan gegen die Richtlinien verstoße. AZ, dpa ,afp