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Ehrmann: "Monsterbacke" droht Ohrfeige vom Europäischen Gerichtshof

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"Monsterbacke" droht Ohrfeige vom Europäischen Gerichtshof

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    Im Streit um die womöglich irreführende Werbung für den Kinderquark "Monsterbacke" droht der Allgäuer Molkerei Ehrmann eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
    Im Streit um die womöglich irreführende Werbung für den Kinderquark "Monsterbacke" droht der Allgäuer Molkerei Ehrmann eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Foto: Franziska Kraufmann (dpa)

    Die Ehrmann-Werbung, wonach der zuckerhaltige Quark "So wichtig wie  das tägliche Glas Milch" sei, verstößt nach Ansicht des  EuGH-Generalanwalts Melchior Wathelet gegen eine EU-Verordnung zu gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmitteln, wie das Gericht am  Donnerstag in Luxemburg mitteilte.

    Die im Ausgangsverfahren klagende Zentrale zur Bekämpfung  unlauteren Wettbewerbs hält den Quarkslogan für irreführend, weil  auf der Verpackung nicht auf den gegenüber Milch erheblich höheren  Zuckergehalt hingewiesen werde.

    Der BGH wollte nun vom EuGH wissen, ob Ehrmann die EU-Verordnung zu Hinweispflichten über gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel erfüllen musste.

    Generalanwalt Wathelet ist dieser Auffassung und hob in seinen  Schlussanträgen hervor, die Werbung sei eine gesundheitsbezogene  Angabe. Sie könne beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck  erwecken, der Quarkkonsum wirke sich positiv auf die Gesundheit  aus, begründete Wathelet seinen Antrag.

    Ehrmann: Urteil in einigen Monaten erwartet

    Der EuGH ist an die Schlussanträge seiner Generalanwälte nicht  gebunden, folgt ihnen aber in der Regel. Das Urteil wird in einigen  Monaten erwartet.

    Der Joghurthersteller Ehrmann aus Oberschönegg hatte immer bestritten, dass der Werbe-Slogan gegen die Richtlinien verstoße. AZ, dpa ,afp

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