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EU-Urteil: Apple muss keine 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen - vorerst

EU-Urteil

Apple muss keine 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen - vorerst

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    Es kommt nun doch keine Nachzahlung von 13 Milliarden Euro auf Apple zu.
    Es kommt nun doch keine Nachzahlung von 13 Milliarden Euro auf Apple zu. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Es war die höchste Strafe, die die Europäische Kommission je verhängte. Aber ausgerechnet in diesem Verfahren erlitt die Brüsseler Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch eine krachende Niederlage. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuG) als erste Instanz erkannte keinen Grund, warum der US-Konzern Apple 13 Milliarden Euro plus Zinsen nicht gezahlter Steuern an Irland erstatten sollte.

    2016 kam die Wettbewerbskommissarin der EU zu der Überzeugung, dass die irische Regierung dem iPhone-Riesen seit den 1990er Jahren steuerliche Sonderkonditionen dafür eingeräumt hatte, dass dieser seine Europazentrale auf der Grünen Insel errichtete. Der Vorgang führte dazu, dass Apple beispielsweise 2014 auf eine Million Euro Gewinn lediglich 50 Euro an staatlichen Abgaben entrichten musste – ein Satz von 0,005 Prozent.

    Die Schlüsselfrage: Welcher Anteil der Einnahmen hätte in Irland versteuert werden müssen?

    Aus Sicht der EU-Kommission handelte es sich dabei um verbotene staatliche Beihilfen, die andere Unternehmen benachteiligen. Dagegen argumentierte der Konzern mit dem angebissenen Apfel im Logo, dass in Irland lediglich zwei Dienstleistungsgesellschaften angesiedelt worden waren, das geistige Eigentum für die Mobiltelefone, iPads und Computer aber in den USA liege, wo die Entwicklungsarbeit stattfinde. Deshalb zahle der Konzern auch dort seine Steuern und Abgaben. Die Wertschöpfung in Irland entstehe nur durch Logistik und Vertrieb. Die Richter schlossen sich dieser Sichtweise nun an.

    Der aufgeheizte politische Streit ist damit nicht zu Ende. Denn die EU-Kommission kündigte am Mittwoch bereits an, nunmehr den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als oberste Instanz anzurufen. Für die Wettbewerbshüter unter Kommissarin Vestager geht es um ein grundsätzliches Problem: Auf dem Prüfstand steht eine besondere Form von Steuersparmodellen, die sogenannten „Tax Rulings“. Dies sind Steuerdeals, die die Behörden eines Landes nutzen, um mit einzelnen Unternehmen günstige Bedingungen für deren Steuerpflicht auszuhandeln. Derartige verbotene Beihilfen dürften aber nicht zum Regelfall werden, hieß es aus der Kommission. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Sozialdemokraten im EU-Parlament, Joachim Schuster, kommentierte die Entscheidung denn auch mit den Worten: „Steuerhinterziehung und Sonderbehandlungen bei den Zahlungskonditionen dürfen in Europa kein Wettbewerbsmodell mehr sein.“ Deshalb sei eine Digitalsteuer für die Unternehmen dieser Branche der beste Weg, um derartige Praktiken zu verhindern. Der Finanzexperte der Christdemokraten, Markus Ferber (CSU), hingegen erklärte, das Urteil sei eine „herbe Niederlage für Margrethe Vestager“. Die Kommissarin habe sich „politisch profilieren wollen“ und „mit ihrem Übereifer dem Kampf gegen Steuervermeidung am Ende einen Bärendienst erwiesen“. Die Kommission sollte „solche Fälle sorgfältig und gerichtsfest vorbereiten“.

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    Die irische Regierung und nicht zuletzt deren Finanzminister Paschal Donohoe, der gerade erst zum Chef der Eurogruppe gewählt wurde, hatten die Ansiedlung großer Digitalunternehmen wie Apple, Facebook und Microsoft über Jahre hinweg intensiv betrieben und dabei mit Steuersparmodellen geworben. Ob diese auf Dauer wirksam gestoppt werden können oder unter bestimmten Auflagen fortgeführt werden dürfen, ist offen. Das höchste europäische Gericht urteilte in früheren Fällen gegen Fiat und den Starbucks-Konzern völlig unterschiedlich.

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