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EU: Schuldspruch hier, Freispruch dort: Fiat und Starbucks vor Gericht

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Schuldspruch hier, Freispruch dort: Fiat und Starbucks vor Gericht

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    Für Starbucks gab es einen Freispruch.
    Für Starbucks gab es einen Freispruch. Foto: Ralf Hirschberger, dpa

    Zwei Verfahren, gleich lautende Vorwürfe – aber unterschiedliche Urteile? Die beiden Richtersprüche, die am Dienstag in Sachen Steuervermeidung in Luxemburg fielen, könnten unterschiedlicher nicht sein.

    In einen Fall wehrte sich der italienische Autokonzern Fiat gegen den Vorwurf der Brüsseler EU-Kommission, in den Jahren vor 2015 massive Steuervorteile des Großherzogtums Luxemburg in Anspruch genommen zu haben. Es ging um Steuernachzahlungen zwischen 20 und 30 Millionen Euro. Das Gericht der Europäischen Union (EuG), die vorletzte Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), urteilte: schuldig.

    Im andern Fall warf die Brüsseler Behörde dem Kaffeekonzern Starbucks vor, Steuern in ähnlicher Höhe in den Niederlanden nicht gezahlt zu haben. Das Gericht sagte: nicht schuldig.

    Markus Ferber kritisiert Wettbewerbskommissarin Vestager

    „Die Urteile zeigen den Handlungsbedarf für bessere EU-Gesetze gegen Steuervermeidung“, kommentierte der Grünen-Finanzpolitiker Sven Giegold. „Das Urteil im Fall Starbucks zeigt, dass die Kommission gut daran tut, solche Fälle sorgfältig und gerichtsfest vorzubereiten“, sagte der CSU-Finanzexperte und Europaabgeordnete Markus Ferber. Er warf der amtierenden Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager im Starbucks-Verfahren „Übereifer“ vor. Sie habe sich „unbedingt politisch profilieren“ wollen.

    Tricks mit Lizenzgebühren und Rechnungen

    Die Starbucks Manufacturing EMEA BV, die einzige Kaffeerösterei der Gruppe in Europa, verkaufte vom Cappuccino bis zum Becher mit dem Firmenemblem alles, was zum Unternehmen gehört. Dafür wurden hohe Lizenzgebühren fällig, die an die Unternehmenstochter Alki nach Großbritannien gingen. Laut Kommission senkte man den zu versteuernden Gewinn so in den Jahren 2009 bis 2012 von 26 Millionen auf 6,9 Millionen Euro. Nur die zogen die Finanzbehörden zur Steuer heran. Hinzu kam noch, dass die Schweizer Starbucks-Zentrale für die Lieferung grüner Kaffeebohnen einen überhöhten Preis berechnete und den Gewinn nach unten korrigierte. Das Gericht sagte am Montag, es sei nicht belegt worden, dass Starbucks unerlaubte Vorteile erhalten habe.

    Auch im Fall der luxemburgischen Niederlassung des italienischen Fiat-Konzerns ging es um getrickste Rechnungen, in die man der EU-Kommission zufolge „wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Annahmen und Anpassungen“ einfließen ließ. Kurzum: Das Unternehmen hatte sich umstrukturiert und zog die Ausgaben dafür von dem zu versteuernden Gewinn ab.

    In beiden Fällen können die Beteiligten den EuGH als letzte Instanz einschalten. Damit wurde gestern in Brüssel auch gerechnet.

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