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Diesel-Skandal: Diesel-Affäre: Staatsanwalt klagt vier weitere Audi-Manager an

Diesel-Skandal

Diesel-Affäre: Staatsanwalt klagt vier weitere Audi-Manager an

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    Nach dem Diesel-Skandal bei Audi gibt es weitere Anklagen.
    Nach dem Diesel-Skandal bei Audi gibt es weitere Anklagen. Foto: Chr. Schmidt, dpa

    Der Andrang wird gewaltig sein. Wenn am 30. September der Prozess gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler und drei weitere ehemalige Konzernmitglieder beginnt, gibt es viele Beobachter. Für den Mammutprozess haben sich über 280 Journalisten angemeldet, die vergangenes Jahr vorgelegte Anklageschrift gegen Stadler umfasst rund 400 Seiten, 181 Verhandlungstage sind angesetzt. Der Skandal um den Abgasbetrug bei Dieselfahrzeugen zieht aber noch weitere Kreise: An diesem Donnerstag hat die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen vier weitere frühere Audi-Spitzenkräfte erhoben.

    Der Diesel-Skandal bei Audi - eine Chronologie

    18. September 2015: Die amerikanische Umweltbehörde EPA deckt auf, dass der VW-Konzern bei Dieselfahrzeugen die Ermittlungen der Abgaswerte manipuliert hat. Sie geben auf dem Prüfstand geschönte Werte aus. Auch der Audi A3 ist betroffen.

    2. November 2015: Der Skandal weitet sich aus. Die EPA findet heraus, dass auch bei anderen Dieselmodellen die Abgasreinigungsanlage manipuliert wurde. Unter anderem beim Audi A6 Quattro, A7 Quattro, A8, A8L und Q5. Nun ist auch die Rede davon, dass Porsche Abgaswerte schönrechnet. Denn die Porsche-Diesel-Motoren werden von Audi entwickelt.

    4. November 2015: Nach den neuen Vorwürfen der EPA stoppen VW, Porsche und Audi den Verkauf der betroffenen Autos in den USA.

    21. November 2015: Die EPA teilt mit, dass Vertreter des VW-Konzerns eingeräumt haben, bei sämtliche Diesel-Fahrzeuge der Marken VW und Audi mit 3,0-Liter-Motoren aus den Modelljahren 2009 bis 2016 Schummelsoftware eingebaut zu haben.

    23. November 2015: Audi räumt ein, zumindest in den USA in 3,0-Liter-Diesel-Autos Betrugssoftware eingebaut zu haben.

    4. Januar 2016: Die USA verklagen VW, Audi und Porsche wegen des Einsatzes von Betrugssoftware.

    6. November 2016: Es wird bekannt, dass wohl noch mehr Audi-Modelle mit einer Betrugssoftware ausgestattet worden sind. Diesmal soll der Autohersteller auch bei den CO2-Werten geschummelt haben.

    15. März 2017: Während der Jahrespressekonferenz von Audi durchsuchen mehr als 100 Polizisten die Audi-Zentrale in Ingolstadt, weitere Standorte und die Wohnungen von Mitarbeitern. Grund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt München II gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung.

    1. Juni 2017: Das Verkehrsministerium findet heraus, dass Audi auch in Deutschland illegale Abschalteinrichtungen in Autos eingebaut hat. 24000 Fahrzeuge sind betroffen.

    2. Juni 2017: Die Staatsanwaltschaft München II weitet ihr Ermittlungsverfahren gegen Audi aus. Nun geht es auch um Fahrzeugverkäufe in Deutschland und Europa

    7. Juli 2017: Bei den Ermittlungen in der Diesel-Affäre wird zum ersten Mal in Deutschland ein Beschuldigter festgenommen. Dem Ex-Audi-Manager aus Neckarsulm werden Betrug und unlautere Werbung vorgeworfen.

    4. August 2017: Die Münchner Staatsanwaltschaft leitet im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre ein Bußgeldverfahren gegen mehrere Audi-Vorstände ein. Wegen möglicher Verletzung von Aufsichtspflichten laufe ein solches Verfahren gegen noch unbekannte Vorstände des Autobauers, teilt die Behörde mit.

    28. September 2017: Im Zusammenhang mit der Abgasaffäre gibt zwei weitere Durchsuchungen. Ein weiterer Audi-Mitarbeiter kommt in Untersuchungshaft.

    2. November 2017: Audi ruft weitere 5000 Diesel-Autos mit unzulässiger Abschalteinrichtung zurück.

    21. Januar 2018: Das Kraftfahrtbundesamt ordnet einen weiteren Zwangsrückruf an. Diesmal müssen 130 000 Audis zurück in die Werkstätten.

    6. Februar 2018: Die Staatsanwaltschaft München II durchsucht Geschäftsräume in der Audi-Zentrale in Ingolstadt und im Werk in Neckarsulm. Auch eine Privatwohnung wird durchsucht.

    8. Mai 2018: Audi stoppt die Auslieferung des A6 und A7. Bei einer Überprüfung hätte sich herausgestellt, dass eine falsche Software zur Abgasreinigung in den Wagen verbaut worden sei. Allerdings wäre dies aus Versehen geschehen und nicht zum Zweck der Manipulation, sagt der Ingolstädter Konzern.

    11. Juni 2018: Die Staatsanwaltschaft München II gibt bekannt, dass sie nun auch gegen Audi-Chef Rupert Stadler und den Beschaffungsvorstand Bernd Martens ermittelt.

    18. Juni 2018: Audi-Chef Rupert Stadler sitzt in Untersuchungshaft. Es bestehe Verdunklungsgefahr.

    Die neue Anklage der Staatsanwaltschaft München II richtet sich gegen drei frühere Vorstände von Audi und einen Hauptabteilungsleiter. Ihnen wird Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung zur Last gelegt. Das teilten die Ankläger offiziell mit. Einem Bericht des Handelsblatts zufolge soll es sich bei drei ehemaligen Vorständen um den früheren Entwicklungschef Ulrich Hackenberg, Ex-Technikchef Stefan Knirsch und den ehemaligen Einkaufschef Bernd Martens handeln. Zudem soll ein früherer Dieselmotorenchef betroffen sein.

    Die Staatsanwaltschaft wirft diesem vor, für Fahrzeuge von Audi, VW und Porsche die Entwicklung von Motoren mit einer unzulässigen Softwarefunktion veranlasst zu haben. Die Software habe bewirkt, „dass die Abgasminderung auf dem Rollenprüfstand anders (und besser) funktioniert als im realen Fahrbetrieb“. Diese Abschaltvorrichtungen hatten dazu geführt, dass Autos auf der Straße mehr Abgase ausstießen als auf dem Papier – insbesondere Stickstoffdioxid. Der Diesel-Skandal hatte den VW-Konzern in eine tiefe Krise gestürzt.

    Über 400.000 manipulierte Fahrzeuge

    Den drei ehemaligen Vorständen wirft die Staatsanwaltschaft vor, ab unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen Oktober 2013 und September 2015 trotz Kenntnis der Manipulationen den weiteren Verkauf betroffener Autos veranlasst oder nicht verhindert zu haben. Es geht in der Anklage um 434.420 Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche, die insbesondere auf dem US-amerikanischen und europäischen Markt verkauft wurden.

    Auch um Geld geht es: Einem der früheren Vorstände wird zusätzlich vorgeworfen, „die Audi AG im Vorfeld seiner Berufung vom oberen Management in den Vorstand im Jahr 2016 über seine Beteiligung an den Manipulationen getäuscht und so in betrügerischer Weise Vorstandsvergütungen erhalten zu haben“. Auch diesmal waren die Staatsanwälte fleißig: Die neue Anklageschrift soll Berichten zufolge rund 500 Seiten umfassen, dazu kommen 7200 Seiten Anlagen. Mit einem schnellen Prozess sei aber nicht zu rechnen. Dieser könnte erst im Jahr 2023 beginnen, wenn das Gericht die Anklage zulässt.

    Audi hat mit Markus Duesmann längst einen neuen Chef. Dieser will den Autobauer in das Zeitalter der E-Mobilität katapultieren. Trotzdem lässt der frühere Diesel-Betrug die Ingolstädter nicht los: Im Landgericht Ingolstadt türmen sich die Diesel-Klagen – rund fünf Jahre nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe. Erst kürzlich hat das Gericht am Audi-Stammsitz personelle Verstärkung bekommen, um die große Menge der Klagen bewältigen zu können. Immerhin umfasst so manche Einzelakte bis zu eineinhalb Meter Länge – das muss erst einmal bearbeitet werden.

    Entscheidung für 2800 Fahrzeuge vor dem Landgericht Ingolstadt

    Am Freitag steht am Landgericht eine weitere Entscheidung an: Dürfen Diesel-Fahrer ihre Ansprüche an einen Rechtsdienstleister abtreten, der dann Geld von den Autokonzernen einklagen kann? Die Onlineplattform Myright.de, die zur Financialright GmbH gehört, ist dazu von rund 2800 Autofahrern beauftragt worden.

    Diesen Freitag nun wird die zuständige Kammer über diese Art der Massenklage entscheiden. Alles dreht sich um die Frage, ob sich die Klage im Rahmen des sogenannten Rechtsdienstleistungsgesetzes bewegt. Wird der Klage stattgegeben, so beginnt anschließend der eigentliche Prozess. Das Landgericht muss dann in fast 3000 Fällen entscheiden, ob die Autofahrer Anspruch auf Schadenersatz haben – und falls ja, in welcher Höhe. Wird dagegen die Klage abgewiesen, so gibt es nach Auskunft des Gerichtssprechers immer noch die Möglichkeit zu einer Einzelklage.

    Bei einer Musterfeststellungsklage, die der Bundesverband der Verbraucherzentralen eingereicht hatte, kam es Anfang des Jahres zu einem Vergleich mit VW. Rund einer Viertelmillion Diesel-Fahrer wurde ein Angebot auf Schadenersatz gemacht. Das Geschäftsmodell von Rechtsdienstleistern wie Financialright funktioniert meist folgendermaßen: Kunden treten ihre Ansprüche ab und müssen keine Prozesskosten und -risiken übernehmen. Ist die Klage erfolgreich, erhalten sie Geld und die Dienstleister eine Erfolgsbeteiligung.

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