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Diesel-Skandal: BGH entscheidet: Gibt es für einen VW-Diesel den vollen Kaufpreis zurück?

Diesel-Skandal

BGH entscheidet: Gibt es für einen VW-Diesel den vollen Kaufpreis zurück?

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    Herbert Gilbert aus Rheinland-Pfalz will den vollen Kaufpreis für seinen VW-Sharan zurück. Das Urteil könnte wegweisend sein.
    Herbert Gilbert aus Rheinland-Pfalz will den vollen Kaufpreis für seinen VW-Sharan zurück. Das Urteil könnte wegweisend sein. Foto: Foto: Jörg Thode, Tonka Communications

    Seine Familie habe seit 50 Jahren VW gefahren, sagt Herbert Gilbert, der in Gebroth nahe Mainz wohnt. „VW war für uns ein Qualitätsmerkmal“, erinnert er sich. Im Jahr 2014 hat er sich einen Diesel zugelegt, einen VW-Sharan-Gebrauchtwagen, gekauft bei einem freien Händler für rund 31.500 Euro. „Ich dachte, ich hätte den saubersten Diesel der Welt.“ In Erinnerung habe er die Werbung gehabt, in der ein weißes Taschentuch gegen einen Diesel-Auspuff gehalten wird. So schildert es Gilbert in einer Video-Pressekonferenz der Kanzlei Goldenstein & Partner. Als 2015 der Diesel-Abgasskandal öffentlich wurde, entschloss sich der VW-Fahrer zu klagen. Er will den Kaufpreis zurück. Jetzt ist sein Fall vor dem Bundesgerichtshof angekommen. Es ist die erste mündliche Verhandlung dort zur Klage eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrers. Das Gericht muss eine weitreichende Entscheidung fällen.

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