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Dezember-Hilfen: Lockdown: Bund startet Auszahlung der Dezember-Hilfen

Dezember-Hilfen

Lockdown: Bund startet Auszahlung der Dezember-Hilfen

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    Die Bundesregierung beginnt mit der Auszahlung der Dezember-Hilfen.
    Die Bundesregierung beginnt mit der Auszahlung der Dezember-Hilfen. Foto: Stephanie Pilick, dpa (Symbolbild)

    Die Abschlagszahlungen für außerordentliche Wirtschaftshilfe für Dezember haben begonnen. Wie auch bereits bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November können auch bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro gewährt werden; Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag mit.

    Wie hoch können die Dezember-Hilfen ausfallen?

    Unternehmer, die nach den November-Schließungen auch im Dezember weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind, können Zuschüsse erhalten. Möglich sind Zahlungen in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes, den der jeweilige Unternehmer im Vorjahresmonat, also im Dezember 2019, erzielt hat.  

    Seit wann ist die Antragstellung für die Dezember-Hilfen möglich?

    Die Antragstellung war bereits Ende Dezember gestartet. Ab Dienstag fließen die Abschlagszahlungen.

    Wo kann man einen Antrag für die Dezember-Hilfen stellen?

    Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen. 

    Wer kann einen Antrag für die Dezember-Hilfen stellen?

    Einen Antrag stellen können Unternehmer, die direkt oder indirekt von den vorübergehenden Schließungen betroffen sind. Dabei greifen die Regelungen der Novemberhilfen. Die Hilfen werden nicht als Kredit, sondern als Zuschuss gewährt.

    Muss für die Dezember-Hilfen ein Schaden nachgewiesen werden?

    Ohne konkrete Nachweise eines Schadens können nach dem europäischen Beihilferecht Förderungen von insgesamt bis zu einer Million Euro gezahlt werden, wie es in dem Schreiben der Bundesregierung heißt. Soweit es der rechtliche Spielraum der betroffenen Unternehmen angesichts schon bislang gewährter Beihilfen zulässt, wird für die allermeisten Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats auf dieser Grundlage gezahlt werden können, prognostiziert das Wirtschaftsministerium. Zudem wurden Zuschüsse zwischen einer und vier Millionen Euro nach der sogenannten Bundesregelung Fixkostenhilfe wurden von Brüssel genehmigt.

    Wie verhält es sich, wenn die Dezember-Hilfen höher ausfallen?

    Für Zuschüsse von über vier Millionen Euro laufen weitere Abstimmungen mit der Europäischen Kommission, um eine gesonderte Genehmigung auf Basis des Schadensausgleichs des EU-Beihilferechts zu erreichen, teilt die Bundesregierung mit. (AZ)

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