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Deutscher Mieterbund: Mieterhöhungen müssen gut begründet werden

Deutscher Mieterbund

Mieterhöhungen müssen gut begründet werden

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    Mieter müssen längst nicht alle Mieterhöhungen hinnehmen.
    Mieter müssen längst nicht alle Mieterhöhungen hinnehmen. Foto: Oliver Berg (dpa/Archiv)

    Die Miete kann nicht einfach so erhöht werden - das ist nun auch gerichtlich beschlossen worden. Mieter sollten wissen, dass eine Mieterhöhung nicht völlig willkürlich erfolgen kann. Stützt sich ein Vermieter auf eine Auskunft der Stadtverwaltung, ist seine Forderung auf

    Eine Mieterhöhung muss vom Vermieter stets ausreichend begründet werden. Dafür gibt es bestimmte Regeln. Nach Darstellung des Mieterbundes bestimmt das Gesetz, dass zur Begründung einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete auf einen Mietspiegel, Vergleichswohnungen beziehungsweise ein Sachverständigengutachten oder auf eine Mietdatenbank zurückgegriffen werden muss. Andere Begründungsmittel sieht das Gesetz nicht vor.

    Wann Mieter nicht auf Mieterhöhungen eingehen müssen

    Daher betonte das Amtsgericht, dass Auskünfte der Gemeinde oder der Stadt kein geeignetes Begründungsmittel für Mieterhöhungen seien. Als Grund führte das

    Auch Preisübersichten von Banken, Maklerverbänden oder Wohnungsvermittlungsbörsen im Internet sind untaugliche Begründungsmittel für eine Mieterhöhung. Wenn Vermieter ohne ausreichende Begründung die Kosten erhöhen wollen, gilt: Mieterhöhungen, die auf derartige Informationen gestützt werden, sind unwirksam. Mieter müssen nicht bezahlen. dpa/tmn/sh

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