Ein Spitzengespräch zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn soll Bewegung in den festgefahrenen Tarifstreit bringen. GDL-Chef Claus Weselsky und der Personalvorstand der
Tarifkonflikt: GDL und Bahn auf Konfrontationskurs
Diese Rechte haben Bahnfahrer bei einem Bahn-Streik
Diese Rechte haben Bahnkunden im Fall eines Streiks bei der Bahn:
Falls der Zug ausfällt, kann man in einen anderen Zug einsteigen, auch wenn er teurer und schneller ist. Denn nach Auskunft der Bahn dürfen Reisende einen höherwertigen Zug nutzen, wenn der ursprünglich gebuchte Zug nicht fährt.
Bei zuggebundenen Tickets werde die Zugbindung aufgehoben, erklärte die Bahn zuletzt. Ausgenommen seien Länder-Tickets, manche regionale Angebote sowie reservierungspflichtige Züge, hieß es.
Kunden, die von streikbedingten Zugausfällen oder Verspätungen betroffen sind, können sich ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen. Das geht etwa in den DB-Reisezentren.
Online-Tickets können über ein Formular im Internet erstattet werden.
Bahnreisende bekommen einen Teil ihres Ticketpreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen eines Streiks bei der Deutschen Bahn um mehr als 60 Minuten verspätet.
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Bahnkunden 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten werden demnach sogar 50 Prozent des Preises erstattet.
Die Bahn kann in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen. Das entschied der Europäische Gerichtshof im September 2013 (Rechtssache C-509/11).
Als Bahnreisender kann man sich informieren, ob der eigene Zug von dem Bahn-Streik betroffen ist. Aktuelle Informationen gibt es unter www.bahn.de/aktuell.
Den Knackpunkt in den Tarifverhandlungen sieht die GDL bei der Einstufung der Lokrangierführer im Tarifgefüge der Bahn. Die Gewerkschaft fordert für die Beschäftigten außerdem fünf Prozent mehr Geld und eine Stunde weniger Arbeitszeit pro Woche. Ein Schlichtungsverfahren in dem seit Monaten schwelenden Tarifkonflikt lehnt die GDL bislang ab. AZ/dpa