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Deutsche Bahn: Neue Streiks? Bahngewerkschaften dringen auf Tarifabschluss

Deutsche Bahn

Neue Streiks? Bahngewerkschaften dringen auf Tarifabschluss

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    Werbeaufsteller mit den Logos der Deutsche Bahn AG und der Gewerkschaft der Lokführer (GDL).
    Werbeaufsteller mit den Logos der Deutsche Bahn AG und der Gewerkschaft der Lokführer (GDL). Foto: Soeren Stache, dpa

    Vor den nächsten Verhandlungsrunden dringen die beiden Gewerkschaften bei der Deutschen Bahn auf baldige Tarifabschlüsse. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) nannte als Zieldatum den 1. Juni. "Nach gut einem Jahr intensiver Verhandlungen brauchen wir jetzt ein Ergebnis", verlangte die EVG-Verhandlungsführerin Regina Rusch-Ziemba am Dienstag. Das hätten Bundesvorstand und Tarifkommission in Fulda beschlossen.

    Neue Streiks bei der Bahn "vorprogrammiert"

    Der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky kündigte nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung den Abbruch der Verhandlungen an, sollte in der kommenden Runde an diesem Donnerstag und Freitag kein Durchbruch gelingen. Neue Streiks wären dann "vorprogrammiert", habe Weselsky in einem internen Brief geschrieben.

    Die GDL wollte das Schreiben am Dienstag nicht kommentieren. "Wir setzen auf gute Verhandlungen und drohen nicht schon vorher mit Streiks", sagte eine Sprecherin der Gewerkschaft. Bahn und

    Diese Rechte haben Bahnfahrer bei einem Bahn-Streik

    Diese Rechte haben Bahnkunden im Fall eines Streiks bei der Bahn:

    Falls der Zug ausfällt, kann man in einen anderen Zug einsteigen, auch wenn er teurer und schneller ist. Denn nach Auskunft der Bahn dürfen Reisende einen höherwertigen Zug nutzen, wenn der ursprünglich gebuchte Zug nicht fährt.

    Bei zuggebundenen Tickets werde die Zugbindung aufgehoben, erklärte die Bahn zuletzt. Ausgenommen seien Länder-Tickets, manche regionale Angebote sowie reservierungspflichtige Züge, hieß es.

    Kunden, die von streikbedingten Zugausfällen oder Verspätungen betroffen sind, können sich ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen. Das geht etwa in den DB-Reisezentren.

    Online-Tickets können über ein Formular im Internet erstattet werden.

    Bahnreisende bekommen einen Teil ihres Ticketpreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen eines Streiks bei der Deutschen Bahn um mehr als 60 Minuten verspätet.

    Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Bahnkunden 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten werden demnach sogar 50 Prozent des Preises erstattet.

    Die Bahn kann in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen. Das entschied der Europäische Gerichtshof im September 2013 (Rechtssache C-509/11).

    Als Bahnreisender kann man sich informieren, ob der eigene Zug von dem Bahn-Streik betroffen ist. Aktuelle Informationen gibt es unter www.bahn.de/aktuell.

    Mit der EVG trifft sich die Bahn am 23. April wieder am Verhandlungstisch. "Wir wollen einen Abschluss zum 1. Juni 2015, der unsere Forderung nach sechs Prozent, mindestens aber 150 Euro mehr pro Monat abbildet", machte Rusch-Ziemba deutlich. "Dabei ist uns wichtig, dass wir einen gleichen, gemeinsamen Abschluss für alle Beschäftigten erzielen."

    Die GDL strebt für alle Mitglieder, die zum Zugpersonal gehören, eigene Tarifverträge an. Im März gab es ein Zwischenergebnis: Beide Seiten verständigten sich darauf, Zugbegleiter und Bordgastronomen in einen Flächentarifvertrag aufzunehmen, der bisher nur für Lokomotivführer gilt. dpa

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