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Deutsche Autokonzerne: EU-Kommission verschärft Ermittlungen gegen mögliches Auto-Kartell

Deutsche Autokonzerne

EU-Kommission verschärft Ermittlungen gegen mögliches Auto-Kartell

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    Deutsche Autobauer stehen unter Kartellverdacht - die EU hat nun ein Verfahren eröffnet.
    Deutsche Autobauer stehen unter Kartellverdacht - die EU hat nun ein Verfahren eröffnet. Foto: Marcus Brandt, dpa (Symbolbild)

    Die deutschen Autobauer müssen sich wegen des Verdachts wettbewerbswidriger Absprachen einem offiziellen Kartellverfahren der EU-Kommission stellen. "Die Kommission will eingehender untersuchen, ob BMW, Daimler und VW vereinbart haben, bei der Entwicklung und Einführung wichtiger Technologien zur Verringerung der Schadstoffemissionen von Benzin- und Diesel-Pkw nicht miteinander zu konkurrieren", teilte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Dienstag in Brüssel mit. "Durch solche Emissionsminderungssysteme soll die von Pkw verursachte Umweltbelastung verringert werden", so Vestager weiter.

    Die Kommission hatte bereits im Oktober 2017 Voruntersuchungen bei den Autobauern begonnen und war auch bei den Herstellern vorstellig geworden. Mit dem nächsten Schritt leitet die Brüsseler Wettbewerbsbehörde nun ein formelles Verfahren ein.

    Autobauer sollen sich bei Katalysatoren für Dieselmotoren abgesprochen haben

    Konkret sollen sich die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und um Feinstaub-Partikelfilter für Benzinmotoren abgesprochen haben. "Falls dieser Verdacht zutreffen sollte, hätten die Hersteller den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen", so die EU-Kommissarin.

    Zu den Einzelheiten wollten sich die Hersteller nicht äußern. Sie kündigten lediglich ihre weitere Unterstützung an. Die Autobranche steht bereits wegen der VW-Abgasaffäre und zu hoher Diesel-Emissionen unter Druck - bei den nun in Rede stehenden Kartellverstößen könnten ihnen Milliardenstrafen drohen.

    Der Spiegel hatte im Juli 2017 über ein seit mehr als 20 Jahren bestehendes Kartell deutscher Autobauer berichtet. Vertreter von Volkswagen, BMW und Daimler sowie den VW-Töchtern Audi und Porsche hätten sich über Fahrzeuge, Kosten, Zulieferer und auch die Reinigung von Diesel-Abgasen abgesprochen. Mehr als 200 Mitarbeiter der Unternehmen sollen sich seit den 1990er Jahren in geheimen Arbeitskreisen abgestimmt und auf diese Weise den Wettbewerb außer Kraft gesetzt haben. Es soll um alle Details der Autoentwicklung gegangen sein.

    EU-Ermittlungen gegen Autobauer: Preisabsprachen sind nicht Teil des Verfahrens

    Diesel-Skandal: Was nach Entdeckung der VW-Affäre passierte

    3. September 2015:
    VW räumt hinter den Kulissen gegenüber der US-Umweltbehörde EPA Manipulationen bei Diesel-Abgastests ein.

    18. September 2015:
    Die EPA teilt mit, VW habe eine Software eingesetzt, um Test-Messungen des Schadstoffausstoßes künstlich zu drücken.

    23. September 2015:
    Rücktritt von VW-Vorstandschef Martin Winterkorn, zwei Tage später beruft der Aufsichtsrat Porsche-Chef Matthias Müller als Nachfolger.

    15. Oktober 2015:
    Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnet einen Pflichtrückruf aller VW-Dieselautos mit Betrugs-Software an. In ganz Europa müssen 8,5 Millionen, in Deutschland 2,5 Millionen Wagen in die Werkstatt.

    22. April 2016:
    Der Abgas-Skandal brockt dem Volkswagen-Konzern für 2015 mit 1,6 Milliarden Euro den größten Verlust der Geschichte ein.

    8. August 2016:
    Das Landgericht Braunschweig gibt den Startschuss für ein Musterverfahren wegen milliardenschwerer Aktionärsklagen gegen VW.

    25. Oktober 2016:
    US-Rechtsstreit um VW-Dieselwagen mit 2,0-Liter-Motoren: VW einigt sich auf 16 Milliarden Dollar Entschädigung an Kunden, Behörden, Händler und US-Bundesstaaten.

    11. Januar 2017:
    VW und das US-Justizministerium vergleichen sich in strafrechtlichen Fragen auf eine Zahlung von 4,3 Milliarden Dollar.

    31. Mai 2017:
    Es wird bekannt, dass VW-Tochter Audi in Deutschland und Europa unzulässige Abgas-Software verwendet hat.

    25. August 2017:
    VW-Ingenieur James Liang wird in den USA zu 40 Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte 2016 als Kronzeuge ausgepackt.

    6. Dezember 2017:
    Der frühere VW-Manager Oliver Schmidt wird in den USA wegen Verschwörung zum Betrug und Verstoßes gegen Umweltgesetze zu sieben Jahren Haft verurteilt.

    12. April 2018:
    VW-Markenchef Herbert Diess wird zum Nachfolger von Müller an der Konzernspitze berufen.

    18. Juni 2018:
    Der Chef der VW-Tochter Audi, Rupert Stadler, wird verhaftet. Die Ermittler werfen ihm Falschbeurkundung im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen vor.

    10. September 2018:
    Beginn des Kapitalanleger-Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Musterklägerin ist die Sparkassen-Fondstochter Deka Investment. Ziel des Prozesses ist eine Rahmenentscheidung, die für alle Beteiligten bindend ist.

    30. Oktober 2018:

    Rupert Stadler wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Seinen Posten als Vorstandsvorsitzender ist er jedoch los. Bram Schot übernimmt seinen Posten.

    31. Juli 2019:

    Die Staatsanwaltschaft München II erhebt Anklage gegen Rupert Stadler und drei weitere Manager. Ihnen wird Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vorgeworfen.

    Die förmlichen Ermittlungen der EU-Kommission beziehen sich nun aber lediglich auf das Thema Emissionen. Preisabsprachen sind nicht Teil des Verfahrens. Auch hat die Kommission nach eigenen Angaben gegenwärtig keine Anhaltspunkte dafür, dass es Absprachen mit Blick auf mögliche Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgasemissionen gegeben habe.

    Ebenso sind zunächst andere Themen des sogenannten Fünferkreises ausgeschlossen, in dem sich die Hersteller ausgetauscht haben. Darin wurden der Kommission zufolge etwa Detailfragen erörtert wie die Höchstgeschwindigkeiten von Tempomaten oder das Öffnen von Cabrio-Dächern. "Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Kommission keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass diese Gespräche des "Fünferkreis" als wettbewerbswidriges Verhalten einzustufen wären, das einer weiteren Prüfung bedürfte." Technische Zusammenarbeit ist unter bestimmten Umständen in der EU zulässig - wenn sie Verbesserungen bringt.

    Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. Wessen Antrag zuerst eingereicht wurde und wer damit zum Zuge kommen wird, ist bislang nicht klar. Der Kronzeuge in Kartellverfahren darf in der Regel auf den größten Nachlass bei Strafzahlungen bis hin zur kompletten Verschonung hoffen. (dpa)

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