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Coronavirus: Regelungen veröffentlicht: Was müssen Kunden beim Friseur beachten?

Coronavirus

Regelungen veröffentlicht: Was müssen Kunden beim Friseur beachten?

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    Wenn Friseure ihre Salons wieder öffnen, müssen sie und ihre Kunden einen Mundschutz tragen.
    Wenn Friseure ihre Salons wieder öffnen, müssen sie und ihre Kunden einen Mundschutz tragen. Foto: Thierry Roge, dpa

    Lange mussten Friseure warten, bis sie wieder öffnen dürfen. Und seit die Bundesregierung und die Länder angekündigt hatten, dass die Öffnung für die Salons ab 4. Mai möglich ist, mussten die Friseure weiter warten, unter welchen Bedingungen das sein würde. Nun hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BWG) einen Arbeitsschutzstandard entwickelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten gibt es hier.

    Welche Schutzmaßnahmen gelten für Kunden beim Friseurbesuch?

    Die Kunden sollen sich nach dem Betreten des Salons die Hände waschen oder desinfizieren. Mit einem Umhang müssen alle möglichen Kontaktpunkte zum Friseur abgedeckt werden.

    Nur der Kunde und der für diesen zuständige Beschäftigte dürfen sich für einander nähern. Dabei müssen beide eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

    Die Friseure sollen zudem die Kontaktdaten der Kunden dokumentieren und aufschreiben, wann die Kunden den Salon betreten und verlassen haben. So sollen potentielle Infektionsketten nachvollziehbar sein. Kunden könnten nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden seien, heißt es. Außerdem gibt es für Kunden keinen Wartebereich mehr.

    Welche Regelungen müssen Friseure einhalten?

    Die Friseurbetriebe müssen die Anzahl der Arbeitsplätze so anpassen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern in alle Richtungen herrscht. Auch einen angemessenen Bewegungsspielraum solle man dabei berücksichtigen, schreibt die Berufsgenossenschaft. Nur der Kunde und der zuständige Beschäftigte dürfen sich einander nähern.

    Für alle Beschäftigten soll es ausreichend Mund-Nasen-Bedeckungen geben. Diese müssen gewechselt werden, wenn sie durchfeuchten, sowie nach jeder Kundenbedienung. Die Beschäftigen sind dazu verpflichtet, Einmalhandschuhe zu tragen - von dem Zeitpunkt an, an dem die Kunden begrüßt werden bis nach dem Haarewaschen der Kunden.

    Kunden sollen bereits bei der Terminierung darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie den Salon nicht betreten sollen, wenn sie Krankheitssymptome zeigen. Auch Beschäftigte sollen bei Symptomen nicht zur Arbeit kommen.

    Für die Beschäftigten müsse genügend Desinfektionsmittel, Flüssigseife etc. bereitgestellt werden. In Pausenräumen soll ein ausreichender Abstand zwischen den Personen möglich sein, beispielsweise durch auseinandergestellte Tische. Sanitäreinrichtungen, Gemeinschaftsräume sowie Türklinken und Handläufe sollen regelmäßig gereinigt werden. Alle Räume müssten regelmäßig gelüftet werden - "selbst bei ungünstiger Witterung" schreibt die BWG in ihren Vorgaben. So soll das Infektionsrisiko verringert werden.

    Welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es außerdem im Friseursalon?

    Der Raum um einen Arbeitsplatz herum soll mit Markierungen und/oder Absperrungen verdeutlicht werden. In den Salons sollen mögliche Spielecken für Kinder geschlossen werden. Das gilt auch für den Wartebereich. An den Kassen sollte ein Schutzschild zwischen Beschäftigten und Kunden aufgestellt werden. Letztere werden gebeten, nach Möglichkeit kontaktlos zahlen.

    Wenn ein Friseur mehrere Kunden gleichzeitig bedient, ist das nach den BWG-Regelungen nur möglich, wenn die Schutzmaßnahmen konsequent beachtet werden. Das bedeutet das Nutzen gereinigter beziehungsweise unbenutzer Arbeitsmaterialien, das Einhalten eines Abstandes von 1,5 Metern sowie die Desinfektion von Händen und der Wechsel von Einmalhandschuhen und Mund-Nasen-Bedeckung.

    Nach den Kundenbehandlungen gilt: Der Friseurstuhl sowie die Ablageflächen sollen mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger abgewischt werden. Haare sollen nicht mit Pinseln, Föhn oder ähnlichem entfernt werden. Materialien wie Kämme, Bürsten, Wickler oder Ähnliches dürfen die Friseure erst am gewaschenen Kopf des Kunden verwenden. Alle Materialien müssten nach jeder Behandlung gereinigt werden. Außerdem heißt es in dem Schreiben: "Wie bisher sind Geräte am Ende der Schicht und bei sichtbarer Verschmutzung mit Blut sofort zu reinigen und zu desinfizieren."

    Die Friseure müssen für die Kunden zudem Einmalumhänge zur Verfügung stellen. Umhänge die waschbar sind, dürfen nur ein Mal am Tag verwendet werden und müssen vor einer erneuten Nutzung bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Die Wäsche soll am Ende des Arbeitstags im Salon bleiben und dort gewaschen werden. Das gilt auch für die private Oberbekleidung der Beschäftigten.

    Was ändert sich noch für Kunden?

    Bei allen Kunden müssen die Haare gewaschen werden. Ein Trockenhaarschnitt ist somit nicht mehr möglich. Zudem fallen einige Dienstleistungen weg. Dazu zählen das Färben von Augenbrauen- und Wimpern, das Rasieren sowie die Bartpflege. Auch dürfen sich Kunden nicht selbst die Haare föhnen.

    Eine Bewirtung ist ebenfalls untersagt - auf einen Kaffee oder sonstige Getränke müssen Kunden, wie auch auf Zeitschriften, verzichten.

    Wartezeiten durch Walk-In-Termine, also wenn Kunden unangekündigt zum Friseur kommen, sollen vermieden werden. Die Anzahl der Kunden im Salon, richte sich nach den Gegebenheiten vor Ort. Weitere Details zu diesem Punkt sind in den Arbeitsschutzbedingungen nicht genannt. Da es aber keinen Wartebereich mehr geben soll, können Kunden wohl nur dann ohne Termin bedient werden, wenn zufällig ein Platz im Salon frei ist. Es ist also ratsam, telefonisch einen Termin auszumachen.

    Sind Hausbesuche oder mobile Friseurleistungen möglich?

    Ja, aber die BWG schreibt, dass die entsprechenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch dort gelten. Wie diese im Umfeld des Kunden/der Kundin eingehalten werden könnten, sei vor dem Hausbesuch zu prüfen und sicherzustellen.

    Die Berufsgenossenschaft weist grundsätzlich darauf hin, dass hinsichtlich der Vorgaben die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie die Vorgaben der Bundeländer einzuhalten seien.

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