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Corona-Regeln: Diese Corona-Regeln gelten bei Unternehmen in der Region

Corona-Regeln

Diese Corona-Regeln gelten bei Unternehmen in der Region

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    Wir tragen die Maske beim einkaufen und Bahn fahren. Aber auch am Arbeitsplatz? Wir haben bei den Unternehmen in der Region nachgefragt.
    Wir tragen die Maske beim einkaufen und Bahn fahren. Aber auch am Arbeitsplatz? Wir haben bei den Unternehmen in der Region nachgefragt. Foto: Dittrich, dpa (Archiv)

    Wer im Jahr 2020 das Haus verlässt, hat nicht nur Geldbeutel, Schlüssel und Handy in den Taschen. Sondern in der Regel auch eine Maske. Der Mund-Nasen-Schutz ist omnipräsent, beim Einkaufen, Bahnfahren, Ausgehen. Und am Arbeitsplatz. Das gilt zumindest für einige große Unternehmen in der Region.

    Bei Kuka in Augsburg zum Beispiel. Wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, müssen die Mitarbeiter dort Maske tragen, heißt es auf Anfrage unserer Redaktion.

    Das entspricht der bundesweiten Regelung. Eine generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz gibt es in Deutschland nicht. Sie gilt nur dann, wenn andere Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt werden können. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat für die Corona-Pandemie entsprechende Richtlinien ausgearbeitet. Welche Regeln greifen, hängt vom Arbeitsumfeld ab. Ein Abstand von 1,5 Metern beispielsweise ist Pflicht. Kann er nicht eingehalten werden, müssen Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen vorhanden sein. Gibt es davon keine, gilt: Maske auf!

    Denn grundsätzlich verpflichtet sich jeder Arbeitgeber dem Schutz und der Fürsorge seiner Mitarbeiter. Heißt: Ansteckungsgefahr möglichst gering halten.

    Kuka in Augsburg, Amazon in Graben: Das gilt in den Unternehmen

    Wörtlich heißt es da vom Arbeitsministerium: "Bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Personen bzw. nicht einhaltbaren Schutzabständen sollten Mund-Nase-Bedeckungen (...) zur Verfügung gestellt und getragen werden." Halten sich die Mitarbeiter nicht daran, drohen Abmahnungen oder im Wiederholungsfall gar die Kündigung.

    Viele Unternehmen haben schon vorher intern entsprechende Maßnahmen ergriffen. "Auch vor dem Inkrafttreten der Arbeitsschutzregel am 10. August haben wir eine klare Empfehlung für den Einsatz von Mund-Nase-Bedeckungen ausgesprochen, wenn der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden konnte", heißt es von Kuka. Außerdem seien nach wie vor viele Mitarbeiter am Standort Augsburg im Homeoffice - zwischen 30 und 50 Prozent.

    Beim Roboterhersteller Kuka in Augsburg gilt die Maskenpflicht, wenn kein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
    Beim Roboterhersteller Kuka in Augsburg gilt die Maskenpflicht, wenn kein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Foto: Ulrich Wagner (Archiv)

    Bei Kuka werden die Maßnahmen den Infektionszahlen angepasst. "Wir haben ein mehrstufiges Hygienekonzept erarbeitet, das sich nach der aktuellen regionalen Infektionslage, der 7-Tage-Inzidenz, richtet", heißt es dazu von Kuka.

    Darin seien verschiedene Vorsorge- und Schutzmaßnahmen in unterschiedlichen Ausprägungen enthalten. Dazu gehört die maximale Anzahl an Personen in Besprechungszimmern oder zum Beispiel die Frage, inwieweit die Kantine geöffnet oder limitiert wird. "Die Pflicht der Mund-Nase-Bedeckung gilt über alle Stufen des Konzepts hinweg, wann immer der Mindestabstand unterschritten wird."

    Grob in Mindelheim: Wer seinen Platz verlässt, setzt die Maske auf

    Bei Grob in Mindelheim gilt eine ähnliche Regelung wie im Restaurant: Wer seinen Platz verlässt, setzt die Maske auf. "Das gilt sowohl für die Arbeitsplätze in unseren Bürogebäuden als auch in unseren Hallen. Außerdem gilt auch im Freien und am Arbeitsplatz eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, wenn der Abstand zur nächsten Person weniger als zwei Meter beträgt", sagt Johanna Jakob, Referentin bei Grob.

    Nach wie vor arbeiten auch bei Grob einige Mitarbeiter aus dem Homeoffice. Außerdem wurden Arbeitsplätze in Räumen eingerichtet, die sonst als Besprechungszimmer dienen. So sollen die Arbeitsplätze entzerrt werden, damit der Mindestabstand eingehalten werden kann.

    Mitarbeiter bei Grob in Mindelheim müssen die Maske aufsetzen, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlassen.
    Mitarbeiter bei Grob in Mindelheim müssen die Maske aufsetzen, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlassen. Foto: Ulrich Wagner (Archiv)

    Unter Umständen muss der Arbeitgeber die Maske zahlen

    Ähnlich sieht es bei Amazon in Graben aus. "Wir haben Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergriffen, darunter Temperaturmessungen, verstärkte Reinigung- und Desinfektionsintervalle sowie umfangreiche Maßnahmen, um Abstände von zwei Metern sicherzustellen", sagt Michael Schneider, Pressesprecher bei Amazon.

    Das heißt: vorgegebene Gehwege, um ausreichend Abstand halten zu können. Die Temperatur wird direkt am Eingang gemessen. Wer Fieber hat, wird heimgeschickt. "Zudem herrscht am Standort eine Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske", so Schneider weiter. Das gilt für die öffentlichen Bereiche wie Pausenräume, am Arbeitsplatz mit Sicherheitsabstand muss sie nicht getragen werden. Ob die Mitarbeiter bei der Verwaltung im Büro sitzen oder in der Lagerhalle arbeiten, macht keinen Unterschied. Die Regeln sind die gleichen. Eine frische Maske können sich die Mitarbeiter außerdem jeden Morgen abholen.

    Am Eingang des Amazon-Standortes in Graben wird den Mitarbeitern die Temperatur gemessen.
    Am Eingang des Amazon-Standortes in Graben wird den Mitarbeitern die Temperatur gemessen. Foto: Marcus Merk (Archiv)

    Übrigens: Unter Umständen können auch Arbeitnehmer in anderen Unternehmen eine kostenlose Maske einfordern. Wenn ein Arbeitgeber seine Beschäftigten im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz verpflichtet, eine Maske zu tragen, dann muss er diese auch bereitstellen. Das sagte die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nathalie Oberthür, kürzlich der Deutschen Presse-Agentur.

    Grundsätzlich komme es aber darauf an, ob die Maske zur Dienst- oder zur Schutzkleidung zählt. Dienstkleidung müssen Arbeitnehmer selbst bezahlen, auch wenn sich Unternehmen in der Praxis oft an den Kosten beteiligen oder Beschäftigte die Ausgaben steuerlich absetzen können. Eine persönliche Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsschuhe oder einen Helm muss der Arbeitgeber dagegen in jedem Fall bezahlen - und sofern der Mund-Nasen-Schutz zur Infektionsvermeidung erforderlich ist, gehört er laut Anwältin Oberthür in diese Kategorie.

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