Der bayerische Einzelhandel will bei einem harten Corona-Lockdown juristisch auf die gleichen Entschädigungen pochen, wie sie anderen Branchen wie der Gastronomie seit November gewährt werden. „Wenn es zum Lockdown kommt, kann man uns eine entsprechende Entschädigung nicht versagen, das verlangt die Gleichbehandlung“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Bayern, Wolfgang Puff, unserer Redaktion.
Handel fordert bei Lockdown Entschädigung wie bei Novemberhilfen
Grundlage für Entschädigungsleistungen im Handel müsse der Rohertrag sein, forderte der Verbandsgeschäftsführer. „Sollten alle Geschäfte im Nonfood-Bereich geschlossen werden, drohen gewaltige Umsatzausfälle“, betonte der Branchenvertreter. Im gesamten Bundesgebiet sei mit Ausfällen in siebenstelliger Höhe zu rechnen.
Zweiter Lockdown trifft Händler hart
Dass die Entscheidung über einen harten Lockdown von den Ländern getroffen werde, ändere laut Puff nichts am Entschädigungsspruch gemäß der November- und Dezemberhilfen. „Das wäre geradezu lächerlich und von keinem mehr zu verstehen“, betonte der Verbandsgeschäftsführer. „Bei vielen Händlern sind die Reserven jetzt aufgebraucht", warnt Puff.
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