Das Frankfurter Landgericht hat den Plan für den Neustart des Ferienfliegers Condor bestätigt. Die zuständige Kammer wies in einem Eilverfahren die Beschwerden verschiedener Gläubiger zurück, wie eine Justizsprecherin am Donnerstag in Frankfurt auf Anfrage der Deutschen Presse Agentur berichtete. Der Schutzschirmplan des Insolvenzspezialisten Lucas Flöther sei damit rechtskräftig.
Der Plan sieht den Verkauf der Fluggesellschaft mit mehr als 50 Flugzeugen und rund 4900 Beschäftigten an die polnische Luftverkehrsholding PGL vor. Die Lot-Muttergesellschaft hatte sich in einem Bieterverfahren gegen zwei Finanzinvestoren durchgesetzt und am 24. Januar dieses Jahres einen Kaufvertrag unterzeichnet. Durch die Corona-Krise ist der Deal aber erheblich in Frage gestellt, weil auch die PGL von der Krise finanziell getroffen wird und zudem die Nachfrage nach Ferienflügen auf absehbare Zeit sinkt.
Condor Fluggesellschaft beantragt Kurzarbeit wegen der Corona-Krise
Condor reagierte erfreut auf den Beschluss. "Die Entscheidung des Landgerichts ist ein wichtiger Schritt, damit Condor das Schutzschirmverfahren verlassen kann", sagte eine Sprecherin. Man sei weiterhin mit der PGL in konstruktiven Gesprächen. Außerdem hat die Condor, die derzeit mit einem KfW-Überbrückungskredit in der Luft gehalten wird, weitere Staatshilfen wegen der Corona-Krise beantragt. (dpa)
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