"Heute haben einige Behörden beschlossen, Verbote von Leerverkäufen einzuführen oder auszudehnen", teilte die Europäische Börsenaufsichtsbehörde ESMA am Donnerstagabend in Paris mit. Damit solle die Möglichkeit eingeschränkt werden, aus der Verbreitung falscher Gerüchte Profit zu schlagen. Neben Frankreich handele es sich um Italien, Spanien und Belgien.
Der Präsident der französischen Börsenaufsicht AMF, Jean-Pierre Jouyet, erklärte der Nachrichtenagentur AFP: "Wir haben uns entschlossen (...), die Leerverkäufe für elf am französischen Markt notierte Banken und Versicherungen zu verbieten, und zwar für eine Dauer von 15 Tagen." Bei den Unternehmen handelt es sich um Axa, April Group, BNP Paribas, CIC, CNP Assurances, Crédit Agricole, Euler Hermès, Natixis, Paris Ré, Scor und Société Générale. Die Maßnahme richtet sich gegen Gerüchte, die an der Börse Paris zum radikalen Kursrutsch französischer Großbanken geführt hatten.
Bei Leerverkäufen (short-selling) setzen Spekulanten auf schwächelnde Kurse einer Aktie, die sie gegen eine Gebühr lediglich leihen und dann weiterverkaufen. Geht ihre Wette auf, können sie später die Papiere günstiger erwerben und dem Verleiher zurückgeben. Ihr Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Rückkaufpreis.
Unterschieden werden "gedeckte Leerverkäufe"; dabei leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei "ungedeckten Leerverkäufen" besitzen sie diese gar nicht, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben.
Leerverkäufe missbräuchlich, wenn falsche Gerüchte verbreitet werden
Die ESMA unterstreicht, dass Leerverkäufe eine zulässige Handelsstrategie darstellen können. "Wenn sie in Kombination mit der Verbreitung falscher Marktgerüchte genutzt werden, ist sie aber eindeutig missbräuchlich." AZ, dpa