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Börse: Betrug bei Wirecard: Haben Aktionäre Anspruch auf Schadenersatz?

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Betrug bei Wirecard: Haben Aktionäre Anspruch auf Schadenersatz?

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    Der Wirecard-Schriftzug am Hauptquartier in Bayern. Das Unternehmen steht wegen eines vermeintlichen Bilanzbetrugs mit dem Rücken zur Wand.
    Der Wirecard-Schriftzug am Hauptquartier in Bayern. Das Unternehmen steht wegen eines vermeintlichen Bilanzbetrugs mit dem Rücken zur Wand. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Der Finanzdienstleister Wirecard aus Aschheim bei München steht seit Tagen unter Druck. Weil offenbar 1,9 Milliarden Euro in der Bilanz auftauchen, die es laut Mitteilung des Unternehmens mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" gar nicht gibt, fiel der Börsenkurs von Wirecard allein in der vergangenen Woche um rund 70 Prozent, Chef Markus Braun verkündete am Freitag seinen Rücktritt. Doch was ist jetzt mit den Aktionären? Bleiben sie nach dem vermeintlichen Betrug auf ihrem Geld sitzen oder steht ihnen eine Entschädigung zu?

    Anwalt: Aktionäre können Wirecard auf Schadenersatz verklagen

    Anleger von Wirecard haben durch den massiven Kurseinbruch teils große Summen verloren. Rechtsanwalt Heinrich Tettenborn vom Anwaltshaus in Augsburg ist spezialisiert auf das Bank- und Kapitalmarktrecht. Seine Kanzlei vertritt selbst betroffene Aktionäre von Wirecard. Er erklärt, wie die rechtlichen Möglichkeiten für Anleger aussehen könnten. Es bestehe eine ganze Reihe von denkbaren Ansprüchen: "Anspruchsgegner könnte das Unternehmen sein. Aber auch Klagen gegen einzelne handelnde Personen, die die Entwicklungen womöglich verschuldet haben, sind möglich."

    Das Unternehmen könne vor allem nach den Paragraphen 97 und 98 des Wertpapierhandelsgesetzes belangt werden. Darin geht es um "Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen" und "Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen". Konkret hätte das Unternehmen also unverzüglich mitteilen müssen, dass die 1,9 Milliarden Euro in der Bilanz gar nicht existieren, sofern dies bekannt war. 

    Die Hürden zur Strafverfolgung einzelner Personen, in diesem Fall beispielsweise Ex-Chef Braun, seien höher, sagt Jurist Tettenborn. Ihnen müsse nämlich ein persönliches Verschulden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nachgewiesen werden.

    Wirecard: Klagen auch gegen Ernst & Young?

    Ein dritter potenzieller Anspruchsgegner ist laut Tettenborn die beteiligte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young. "Da ist es allerdings noch schwieriger, seine Ansprüche geltend zu machen", meint Tettenborn. Letztlich gehe es um die Frage, ob die Prüfungsergebnisse von Ernst & Young im Widerspruch zu den tatsächlichen Zahlen bei Wirecard stehen.

    Bei den eigenen Mandanten prüft das Augsburger Anwaltshaus derzeit verschiedene Klagen. "Manche Kanzleien haben schon Klagen eingereicht", erklärt Heinrich Tettenborn. "Es ist sicherlich gut, wenn man sich als Anleger jetzt kümmert." Der Jurist unterstreicht, dass auch diejenigen, die nun ihre Anteile an Wirecard verkaufen, Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn ein Betrug festgestellt werden sollte.

    Den Ablauf juristischer Verfahren gegen Wirecard und einzelne Verantwortliche sagt Tettenborn: "Es wird wohl zu einem Kapitalanleger-Musterverfahren kommen. In diesem werden grundsätzliche Fragen zur juristischen Verantwortung geklärt." Auf Grundlage dessen könnten einzelne Aktionäre dann Schadenersatz erhalten.

    Klagen gegen Wirecard: Schadenersatz erst in mehreren Jahren?

    Grundsätzlich gelte, dass die Geschädigten Anspruch auf die volle verlorene Summe haben. "Ich rechne aber mit einem Zeitrahmen von mehreren Monaten bis hin zu Jahren, bis es entsprechende Urteile gibt", sagt Tettenborn. Die Dauer hänge auch von der Ausschöpfung der Rechtsmittel durch die verschiedenen Parteien ab. "Schneller kann es dann gehen, wenn Wirecard den Anlegern Vergleiche anbietet." Der Anwalt betont zudem: "Die Frage ist in solchen Fällen immer, wem man etwas beweisen kann und dann, wer überhaupt noch etwas bezahlen kann."

    Markus Braun ist seit Freitag nicht mehr Chef bei Wirecard.
    Markus Braun ist seit Freitag nicht mehr Chef bei Wirecard. Foto: Lino Mirgeler, dpa

    Die Folgen für Wirecard selbst sind noch nicht absehbar. Anwalt Tettenborn geht von einer Ausweitung der Ermittlungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus: "Wirecard muss seine Pflichten erfüllen, also kurzfristig eine Bilanz vorlegen. Sonst dürften vonseiten der BaFin Zwangs- und Bußgelder drohen."

    BaFin prüft, ob Wirecard Marktmanipulation begangen hat

    Die BaFin teilte auf Anfrage unserer Redaktion dazu mit: "Lediglich ein zu prüfender Aspekt ist noch offen. Hierbei geht es darum, ob die Wirecard AG möglicherweise unrichtige oder irreführende Informationen zur Finanzberichterstattung verbreitet und damit Marktmanipulation begangen hat. In diese Prüfung fließen auch die am vergangenen Donnerstag und am Montagmorgen veröffentlichten Informationen ein."

    Weiter verweist die Behörde darauf, dass sie bereits seit Januar 2019 eine Untersuchung wegen Marktmanipulation angestellt und in zwei Teilen zur Anzeige gebracht hatte: zunächst im April 2019 und dann Anfang Juni 2020, als es um die Kommunikation von Wirecard im Vorfeld des KPMG-Untersuchungsberichts ging, konkret um Anhaltspunkte für irreführende Angaben im Vorfeld des Berichts und damit für eine informationsgestützte Marktmanipulation.

    Zur strafrechtlichen Aufarbeitung des Falls Wirecard könne man zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch wenig sagen, dafür müsse man die Akte kennen, sagt Anwalt Tettenborn. Die Staatsanwaltschaft München nimmt den Fall Wirecard unter die Lupe.

    Wirecard: 1,9 Milliarden Euro aus Bilanz existieren wohl nicht

    Entscheidend für die Zukunft von Wirecard dürfte außerdem sein, ob die Banken Wirecard den Geldhahn zudrehen und von der Möglichkeit Gebrauch machen, Kredite von zwei Milliarden Euro zu kündigen. Das Unternehmen betont jedoch, es führe mit seinen kreditgebenden Banken "konstruktive Gespräche". Die Banken wären laut Wirecard zur Kündigung berechtigt, wenn das Unternehmen keinen testierten Jahresabschluss vorlegt. Zudem will die zur Deutschen Bank gehörende Fondsgesellschaft DWS Wirecard und Ex-Chef Braun verklagen.

    Im Mittelpunkt des Bilanzskandals stehen zwei asiatische Banken und ein Treuhänder, der seit Ende vergangenen Jahres für Wirecard die Konten verwaltet. Auf den Konten waren angeblich 1,9 Milliarden Euro verbucht. Die für Wirecard tätigen Bilanzprüfer bezweifeln jedoch mittlerweile, dass diese 1,9 Milliarden Euro tatsächlich existieren. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hat daher den Jahresabschluss nicht testiert. Sie vermutet Täuschungsabsicht.

    Wirecard ist schon seit über einem Jahr in Bedrängnis

    Die Indizien für einen Betrugsfall sind erdrückend. Die philippinische Bank BDO Unibank, bei der angeblich eines von zwei suspekten Treuhandkonten für Wirecard geführt wurde, erklärte am Freitag, dass das deutsche Unternehmen kein Kunde sei und berichtete von einem manipulierten Dokument, das gefälschte Unterschriften von Bankangestellten trage. Mittlerweile musste Wirecard einräumen, dass es 1,9 Milliarden Euro aus der eigenen Bilanz vermutlich gar nicht gebe.

    Wirecard wickelt bargeldlose Zahlungen für Händler ab, sowohl an Ladenkassen als auch online. Das Unternehmen ist seit über einem Jahr in Bedrängnis, seit die Londoner Financial Times dem Management in einer Serie von Artikeln Bilanzmanipulationen vorwarf. (mit dpa)

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