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Berufung gegen gerichtliches Verbot: Trotz Verbot: Tauziehen um Fluglotsen-Streik geht weiter

Berufung gegen gerichtliches Verbot

Trotz Verbot: Tauziehen um Fluglotsen-Streik geht weiter

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    Fluglotsen der Deutsche Flugsicherung im Tower des Flughafens Düsseldorf. (Archivbild) dpa
    Fluglotsen der Deutsche Flugsicherung im Tower des Flughafens Düsseldorf. (Archivbild) dpa

    Tauziehen um Fluglotsenstreik bis zuletzt: Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um den für Donnerstagmorgen geplanten Ausstand auf allen deutschen Flughäfen gingen am Mittwoch  bis in  den  späten Abend hinein. Das Frankfurter Arbeitsgericht verbot den Streik per einstweiliger Verfügung. Die Gewerkschaft der  Flugsicherung (GdF) legte aber Berufung ein, sodass die endgültige  Entscheidung beim Landesarbeitsgericht lag. Dieses wollte den Fall ab 21.30 Uhr neu verhandeln.

    Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte den Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, nachdem die GdF einen sechsstündigen Streik auf sämtlichen Flughäfen angekündigt hatte.  Das Arbeitsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass  einzelne Forderungen der GdF in den laufenden Tarifverhandlungen gesetzlich unzulässig und die geplante Arbeitskampfmaßnahme  damit rechtswidrig seien.

    Die DFS sprach trotz der erstinstanzlichen Entscheidung von einem nicht mehr abzuwendenden wirtschaftlichen Schaden für Airlines und  Flughäfen. Aufgrund der Rechtsunsicherheit seien viele Flieger  bereits am Boden geblieben, sagte Personalchef Jens Bergmann.

    Die Lufthansa geht nach eigenen Angaben allerdings davon aus, ihren Flugplan wie geplant einhalten zu können. Firmensprecher Patrick Meschenmoser sagte der Nachrichtenagentur dapd am  Abend, die Fluggesellschaft habe lediglich den Start von zehn  Langstreckenflügen um je eine halbe Stunde vorverlegt, um nicht in die ursprünglich geplante Streikzeit zu geraten. Ansonsten  gebe es aber keine Änderung am Flugplan.

    Auch der Dienstleiter am Frankfurter Flughafen sagte auf Anfrage, dort gebe es noch keine nennenswerten Änderungen am Flugplan. Dass   es doch noch dazu komme, sei aber umso  wahrscheinlicher, je länger sich die endgültige Gerichtsentscheidung über den Streik hinziehe. Schon vor der Verhandlung beim Arbeitsgericht hatten sich Flughäfen und Fluggesellschaften auf die möglichen Streiks  vorbereitet. Am Frankfurter Flughafen wurden etwa das Personal aufgestockt und die Versorgung von Reisenden mit Essen und Trinken  vorbereitet, wie ein Sprecher des Betreibers Fraport sagte.

    In der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht argumentierte die DFS, dass von der GdF angestrebte neue Einstufungsregelungen für Mitarbeiter ungekündigte Manteltarifvereinbarungen berührten.  Der geplante Streik verletze Regelungen zur Friedenspflicht, die  Arbeitskampfmaßnahmen nur bei gekündigten Tarifverträgen erlaube. Die Anwälte der Fluglotsen-Gewerkschaft räumten ein, dass neue Einstufungsregelungen den Manteltarifvertrag betreffen könnten. Für die DFS mache das wirtschaftlich aber keinen Unterschied, weil in  Vertretungsfällen bereits jetzt nach fünf Wochen Ausgleichsgelder  gezahlt würden und nach 24 Monaten eine Höhergruppierung erfolge.  Falls im laufenden Entgeltstreit auch Punkte aus dem  Manteltarifvertrag betroffen sein sollten, sei das letztlich  unbedeutend.

    Das Arbeitsgericht folgte allerdings der DSF. Das Gericht habe nicht darüber zu befinden, ob ein Streikziel wesentlich oder   unwesentlich sei, sagte Richterin Renate Binding-Thiemann. Die  Rechtswidrigkeit eines Punkts der gewerkschaftlichen Forderungen begründe auch eine Rechtswidrigkeit des geplanten Streiks insgesamt.      Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begrüßte die Entscheidung. Das Urteil habe "den Weg für eine konstruktive Einigung im Sinne der Passagiere geebnet", sagte  BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch. In dem Tarifkonflikt geht es nicht nur um die Vergütung. Beide  Seiten ringen auch um Arbeitsbedingungen oder die Eingruppierung von Mitarbeitern. Die GdF fordert für ihre  bundesweit rund 5.500 Mitarbeiter 6,5 Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf  Monaten. Die DFS bietet nach eigenen Angaben ab 1. August 2011 eine  Erhöhung um 3,2 Prozent sowie weitere 2,0 Prozent oder mindestens  den Inflationsausgleich ab 1. November 2012. dapd/AZ

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