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"Bayerisches Bier" aus Holland

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"Bayerisches Bier" aus Holland

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    Noch ein Preisschub: Viele Bier-Brauer wollen ihre Preise im kommenden Jahr spürbar anheben.
    Noch ein Preisschub: Viele Bier-Brauer wollen ihre Preise im kommenden Jahr spürbar anheben. Foto: DPA

    Von Detlef Drewes Brüssel. Wenn es um ihr Bier geht, kennen die Bayern kein Pardon. Das weiß man auch in

    Als Kontrahenten treten auf: der Bayerische Brauerbund, der EU-Ministerrat für Landwirtschaft und der niederländische Konzern Bavaria, der sein Produkt schon seit 1729 herstellt und in zahlreichen europäischen Staaten Inhaber der Markenrechte ist. 2001 aber erreichten die Bayern in Brüssel, dass das "bayerische Bier" per EU-Verordnung geschützt wurde. Seither darf diese Bezeichnung in keinem anderen Mitgliedstaat der Union mehr benutzt werden.

    Doch der Streit war damit nicht zu Ende, er begann erst richtig. Denn, so argumentierte man in der Bavaria-Zentrale, die eingeführte Marke "bavarian beer" würde nicht nur für die geografische Herkunft des Gerstensaftes benutzt, sondern bezeichne ein eigenes Brauverfahren (das "Dickmaischverfahren"). Von einer geschützten geografischen Angabe könne also keine Rede sein, hier gehe es vielmehr - vergleichbar dem Begriff "Pilsener" - um eine Gattungsbezeichnung.

    Inzwischen haben sich beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gleich mehrere Verfahren in unterschiedlichen Instanzen angesammelt. In wenigen Tagen, am 14. Februar, dürfte eine weitere hinzukommen. Dann nämlich muss der Bundesgerichtshof (BGH) in einer vergleichbaren Auseinandersetzung entscheiden, ob Bavaria seine Marke wenigstens von deutschem Boden verschwinden lassen muss.

    Bayerns Landwirtschaftsminister Josef Miller (CSU) versprach erst vor wenigen Tagen, sich weiter dafür einzusetzen, dass der Gerstensaft aus dem Freistaat weltweit geschützt wird. Für die europäischen Richter geht es nach Auffassung von Experten längst nicht mehr nur um die Frage, ob "bayerisches Bier" nun wirklich nur aus dem Freistaat kommen muss. Viel heikler sei, ob mit dem Schutz der deutschen Marke auch gleichzeitig alle Übersetzungen inbegriffen sind. Denn, so argumentiert man in München, der Verbraucher mutmaße bei den englischen Worten "bavarian beer", dass es sich um das gleiche Getränk handle wie jenes, auf dem die Worte in Deutsch aufgedruckt sind. Ein Eindruck, der noch durch das weiß-blaue Rautenmuster verstärkt wird, was den Bayern nun wahrlich niemand streitig machen kann.

    Es geht um viel, denn der holländische Braukonzern hat für den Fall einer Niederlage eine Schadensersatzforderung gegen den EU-Landwirtschaftsministerrat in Höhe von 100 Millionen Euro angekündigt. So teuer sei es nämlich, wenn man die seit Jahrhunderten eingeführte Marke auf allen europäischen Märkten ersetzen müsse.

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