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Banken: Niederlage für Ackermann im Kirch-Streit vor Gericht

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Niederlage für Ackermann im Kirch-Streit vor Gericht

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    Der frühere Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann.
    Der frühere Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann. Foto: Arne Dedert (dpa)

    Ackermann wollte mit Hilfe der Verfassungshüter verhindern, dass die Kirch-Seite Dokumente nutzen darf, die Münchner Staatsanwälte bei der Deutschen Bank Ende 2012 beschlagnahmt hatten. Doch das Gericht nahm die Beschwerde Ackermanns nicht zur Entscheidung an, wie ein Sprecher am Donnerstag auf Anfrage erklärte (Az 2 BvR 2657/13). Der Verwendung der Akten durch die Kirch-Seite steht nun nichts mehr im Wege.

    Doch worum geht es? Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Ackermann, seinen Vorgänger bei der Bank, Rolf Breuer, und den aktuellen Bankchef Jürgen Fitschen. Der Verdacht: die Manager sollen in einem Zivilverfahren um milliardenschweren Schadenersatz wegen der Kirch-Pleite vor dem Oberlandesgericht München (OLG) falsche Angaben gemacht haben.

    Am Ende wurde die Bank im Dezember 2012 dennoch zu Schadenersatz verurteilt, die Höhe wird derzeit noch ermittelt. Im Zuge des Strafverfahrens hatten Staatsanwälte Ende 2012 die Deutsche Bank durchsucht und dabei zahlreiche Dokumente beschlagnahmt.

    In diese Papiere wollte die Kirch-Seite Einblick haben - und bekam das nach Protest der Bank vom Amtsgericht München auch gestattet. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar - daher der Gang nach Karlsruhe.

    Darüber, was in den vielen Dokumenten steht, ist öffentlich nichts bekannt - also auch nicht, welche Rolle die Papiere in den Verfahren noch spielen könnten. Ackermanns Anwalt wollte sich nicht äußern. Die Kirch-Seite war zunächst für Stellungnahmen nicht zu erreichen.

    Das OLG München hatte gegen sein Urteil Ende 2012 keine Revision zugelassen. Die Bank versucht deswegen seither mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zu erreichen, dass sich der BGH doch noch mit dem Spruch befasst.

    Der Ausgang ist offen, ebenso die Frage, ob die Unterlagen auch in einem theoretisch möglichen neuen Verfahren die Lage der Bank verschlechtern könnten. Dass die Kirch-Seite die Erkenntnisse aus den Dokumenten in einem solchen Fall benutzen darf, lässt sich nach Ablehnung der Verfassungsbeschwerde nicht mehr verhindern. (dpa)

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