Wenn sich der Zug wegen eines Streiks um mehr als 60 Minuten verspätet, bekommen Fahrgäste einen Teil des Fahrpreises zurück. In diesem Fall könne die Bahn keine höhere Gewalt geltend machen, erläuterte Paul Degott, Reiserechtler aus Hannover. Daher haben Reisende bei einer erheblichen Verspätung Anspruch auf eine teilweise Erstattung des Ticketpreises. Ab 60 Minuten
Im September 2013 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Bahnkunden auch bei höherer Gewalt eine Entschädigung bekommen.
Bundesweiter Warnstreik am Montagabend
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hat für Montagabend von 18 bis 21 Uhr bundesweit einen ersten Warnstreik angekündigt. Er soll vor allem den Güterverkehr treffen, der abends anläuft. Aber auch im Personenverkehr ist mit Zugausfällen zu rechnen. dpa/tmn