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Dieselskandal: BGH klärt weitere VW-Fälle: Was bekommen Diesel-Kunden?

Dieselskandal

BGH klärt weitere VW-Fälle: Was bekommen Diesel-Kunden?

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    Der Bundesgerichtshof verhandelt heute zwei Klagen gegen den Autobauer VW. Erneut geht es um die Täuschung von VW-Kunden durch illegale Abgastechnik.
    Der Bundesgerichtshof verhandelt heute zwei Klagen gegen den Autobauer VW. Erneut geht es um die Täuschung von VW-Kunden durch illegale Abgastechnik. Foto: Peter Steffen, dpa (Symbol)

    Jahr Nummer fünf nach Auffliegen des Dieselskandals bringt betroffene Autokäufer endlich einen großen Schritt voran: Das Musterverfahren gegen VW endet mit Vergleichszahlungen für Hunderttausende. Und ein Grundsatz-Urteil aus Karlsruhe bewegt den Autobauer dazu, auch auf andere Kläger zuzugehen. Trotzdem ist die juristische Aufarbeitung längst nicht abgeschlossen. Am Dienstag verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) die nächsten zwei Fälle.

    Was ist höchstrichterlich schon geklärt?

    Am 25. Mai 2020 stellt der BGH in einem sehnlich erwarteten Urteil fest, dass Volkswagen systematisch und langjährig getäuscht hat. Für die obersten Zivilrichter steht außer Frage: Dass Millionen Diesel-Autos mit illegaler Abgastechnik vom Band liefen, um bei behördlichen Prüfungen die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten, war eine strategische Konzern-Entscheidung zur Gewinnmaximierung. VW habe damit nicht nur der Umwelt geschadet. Die Autos seien dem ständigen Risiko ausgesetzt gewesen, aus dem Verkehr gezogen zu werden.

    Was bedeutet das für Autokäufer?

    Laut BGH hat sich VW ihnen gegenüber "besonders verwerflich" verhalten und ist deshalb zu Schadenersatz verpflichtet. Die Richter sind überzeugt: Hätten die Kunden die Wahrheit gekannt, hätten sie keinen VW-Diesel gekauft. Also muss der Konzern den Kauf ungeschehen machen - das heißt, das Auto zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Das gilt selbst für Gebrauchtwagen aus zweiter Hand. Die gefahrenen Kilometer müssen sich Kunden allerdings anrechnen lassen.

    Welche Abzüge müssen Kläger in Kauf nehmen?

    Das kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Maßstab ist für die Gerichte immer die geschätzte Gesamtlaufzeit, also wie lange das fragliche Modell im Durchschnitt fährt. Dann kommt es darauf an, wie viele Kilometer der Wagen beim Kauf und zuletzt auf dem Tacho hatte. Je intensiver der Kunde sein Auto genutzt hat, desto weniger Geld bleibt übrig. Der Schadenersatz ist deshalb nicht für alle Kläger ein Segen: Im ungünstigsten Fall bekommen sie kaum etwas zurück, sind aber ihr Auto los und müssen sich womöglich ein neues anschaffen.

    Worüber wird jetzt verhandelt?

    Im ersten Fall spielt genau dieser sogenannte Nutzungsersatz eine Rolle. Der Kläger hatte seinen Passat 2014 mit rund 57.000 Kilometern auf dem Tacho gekauft, inzwischen sind es etwa 255.000. Der Durchschnitts-Passat schafft nur 250.000 Kilometer, meinte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig - damit sei der Kaufpreis "vollständig aufgezehrt", der Mann ging leer aus (Az. VI ZR 354/19). Der zweite Fall ist ähnlich gelagert wie der im Mai entschiedene. Der Kläger hatte sich 2017 das angebotene Software-Update aufspielen lassen. Die Vorinstanz - ebenfalls das OLG Braunschweig - sah deshalb keinen Schaden mehr, den VW begleichen müsste (Az. VI 367/19).

    Wem helfen die BGH-Urteile noch?

    Aussicht auf Schadenersatz haben nur Kunden, die VW schon verklagt haben und deren Verfahren noch läuft. An rechtskräftigen Urteilen wird nicht gerüttelt. Auch die rund 240.000 Musterkläger, die von dem Vergleich profitieren, verzichten auf weitere Ansprüche. Sie bekommen zwischen 1350 und 6257 Euro. Laut VW sind noch rund 60.000 Verfahren offen, 50.000 davon sind mit dem Mai-Fall vergleichbar. Diese Fälle will der Konzern nicht um jeden Preis vor Gericht durchfechten. Stattdessen soll es individuelle Angebote an die Kläger geben. Wer die Summe akzeptiert, soll sein Auto behalten dürfen.

    Wie geht es weiter?

    Für den 28. Juli hat der BGH gleich die nächsten beiden Verhandlungen angesetzt. Dann geht es darum, ob VW erfolgreichen Klägern auch noch Zinsen zahlen muss. Der zweite Kläger hatte sein Auto erst knapp ein Jahr nach Bekanntwerden des Dieselskandals im Herbst 2015 gekauft. Diese Konstellation ist recht häufig und betrifft nach Angaben von Volkswagen viele der restlichen 10.000 offenen Verfahren. (dpa)

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