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BGH-Urteil: Unzulässige Kreditgebühren: So bekommen Bankkunden ihr Geld zurück

BGH-Urteil

Unzulässige Kreditgebühren: So bekommen Bankkunden ihr Geld zurück

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    Bankkunden können zu Unrecht erhobene Kreditgebühren zurückbekommen.
    Bankkunden können zu Unrecht erhobene Kreditgebühren zurückbekommen. Foto:  Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

    Bankkunden können die beim Abschluss eines Verbraucherkredits erhobenen Bearbeitungsgebühren zurückfordern, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2004. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Geld werden die Banken Verbraucherschützern zufolge nicht ohne Weiteres herausrücken. Auf dem Weg bis hin zu einer Klageandrohung sind einige Schritte zu beachten.

    Was müssen Kreditnehmer als erstes prüfen?

    Wer in der Vergangenheit einen Konsumentenkredit abgeschlossen hat, sollte zunächst nachschauen, ob die Bank zusätzlich zu den geforderten Zinsen eine Bearbeitungsgebühr erhoben hat. Diese ist laut BGH unzulässig und kann zurückgefordert werden, wenn sie in den Vordrucken zum Kreditvertrag formularmäßig erhoben und nicht als gesonderte Abrede vereinbart wurde. Die Höhe der Entgelte lag zuletzt bei etwa zwei Prozent. Seit geraumer Zeit verzichten aber immer mehr Banken auf solch eine Gebühr.

    Inwiefern ist das Vertragsdatum wichtig?

    Für den Anspruch auf Rückforderung muss die gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren beachtet werden. Laut BGH sind Rückforderungsansprüche für Verträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden, verjährt. Für die anderen gilt: Zum 31. Dezember dieses Jahres wird eine Vielzahl der Ansprüche erlöschen. Daher ist Eile geboten.

    Wie fordere ich die Entgelte von der Bank zurück?

    Zunächst mit einem Musterbrief, wie sie etwa die Verbraucherzentralen oder die Stiftung Warentest anbieten. Der Grund: Verbraucher, die direkt einen Anwalt beauftragen, müssen ihn auch selbst bezahlen. Eine zuvor eigenständig erhobene Forderung verhindert das und wälzt eventuelle spätere Anwaltskosten auf die Bank ab.

    Was tun, wenn die Bank meine Forderungen zurückweist?

    In diesem Fall sollten Verbraucher einen Anwalt einschalten. Einige Anwälte haben sich auf Sammelklagen für derartige Fälle spezialisiert und vertreten teils mehrere hundert Betroffene. Das senkt Kosten und Risiken für den Einzelnen. afp

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