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BGH: Urteil: Schufa muss nicht verraten, wie sie Kreditwürdigkeit berechnet

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Urteil: Schufa muss nicht verraten, wie sie Kreditwürdigkeit berechnet

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    Die Schufa muss nicht verraten, wie sie die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern berechnet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden.
    Die Schufa muss nicht verraten, wie sie die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern berechnet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden. Foto:  Franziska Koark (dpa)

    Geklagt hatte eine Angestellte aus dem Landkreis Gießen, die sich im Oktober 2011 ein Auto zulegen wollte - kreditfinanziert oder mit einem Leasing-Vertrag, wie sie das schon immer so gemacht hatte. Aber das Geschäft kam nicht zustande - wegen einer Namensverwechslung gab es eine falsche Schufa-Auskunft.

    Erst im zweiten Anlauf klappte der Leasing-Vertrag - allerdings wunderte sich die Käuferin über die schlechte Einstufung ihrer Bonität: Die Schufa stufte sie mit 92,9 Prozent gegenüber Banken und 81,1 Prozent gegenüber Telekommunikationsunternehmen ein.

    Als die Frau von der Schufa wissen wollte, warum sie so eingestuft wurde, bekam sie zwar Auskunft; über die genaue Berechnung ("Scoring") ihrer Kreditwürdigkeit schwieg sich das Unternehmen aber aus. Das reichte der Frau nicht. Deshalb zog sie vor Gericht und dann durch die Instanzen.

    Schufa: BGH weist Revision zurück

    In früheren Instanzen hatten Gerichte bereits gegen die Frau entschieden. Und dem folgte heute auch der Bundesgerichtshof (BGH). Die Schufa muss dem Urteil  zufolge Verbrauchern keine umfassende Auskunft zur Berechnung ihrer Kreditwürdigkeit geben. Das Gericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, dass die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen sei.

    Die Schufa speichert Personendaten von Verbrauchern, aber auch  deren Finanzmerkmale, wie etwa die Anzahl der Konten, Kredite,  Handyverträge, unbezahlte Rechnungen oder Insolvenzen. Die damit  berechneten Score-Werte werden etwa an Banken oder Versandhändler verkauft. Die nutzen den Scoring-Wert dann, um vor  Vertragsabschluss die Bonität eines Kunden einzustufen.  AZ/dpa

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