Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

BGH-Urteil: Ritter Sport und Dextro Energy dürfen weiter quadratisch sein

BGH-Urteil

Ritter Sport und Dextro Energy dürfen weiter quadratisch sein

    • |
    Vor Gericht stritten die Unternehmen Ritter Sport und Dextro Energy um ein Patent auf die Form ihrer Produkte.
    Vor Gericht stritten die Unternehmen Ritter Sport und Dextro Energy um ein Patent auf die Form ihrer Produkte. Foto: Sina Schuldt, dpa

    Ritter Sport und Dextro Energy haben in einem Markenrechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen. Die Karlsruher Richter hoben am Mittwoch Entscheidungen des Bundespatentgerichts auf, das die Löschung von Markenrechten der Süßwarenhersteller angeordnet beziehungsweise bestätigt hatte.

    Die Unternehmen hatten sich jeweils eine dreidimensionale Marke schützen lassen: der Schokoladenhersteller Ritter Sport für die Form der Verpackung seiner quadratischen Tafeln, Dextro Energy für die Form des Traubenzuckers selbst.

    BGH-Urteil zugunsten von Ritter Sport und Dextro Energy

    Konkurrenten waren gegen die entsprechenden Eintragungen von Ritter Sport und Dextro Energy im Markenregister vorgegangen und hatten vom Bundespatentgericht Recht bekommen. Der BGH war mit der Begründung dafür aber nicht zufrieden.

    Zwar schließe das Gesetz einen Markenschutz aus, wenn die Form durch die "Art der Ware" vorgegeben werde oder erforderlich sei, um eine "technische Wirkung" zu erreichen. Die Karlsruher Richter waren aber nicht davon überzeugt, dass im Fall der Schokoladenverpackung und der Traubenzuckertafeln diese Voraussetzungen vorlagen.

    Das Bundespatentgericht muss nun klären, ob andere Gründe vorliegen, die einen Markenschutz von Ritter Sport und Dextro Energy ausschließen könnten.

    Patentstreit: Ritter Sport ließ Quadrat bereits in den 1960er-Jahren schützen

    "Machen wir doch eine Schokolade, die in jede Sportjacketttasche passt, ohne dass sie bricht, und das gleiche Gewicht hat wie die normale Langtafel", sagte 1932 Clara Ritter, die mit ihrem Mann Ritter Sport gründete. Es war der unternehmenseigenen Geschichtsschreibung zufolge die Geburtsstunde des Schokoladenquadrats.

    In den 1960er Jahren strich der Schokoladenhersteller sein Sortiment zusammen. Übrig blieb das Quadrat, dessen Verpackung sich das Unternehmen als dreidimensionale Marke schützen ließ. Das bedeutet, dass niemand anderes Schokolade in dieser Form verpackt anbieten darf.

    Das Argument des Bundespatentgerichts, dass Ritter Sport aufgrund Clara Ritters Aussage an der Form festhalte, hält Unternehmenssprecher Thomas Seeger für "völligen Quatsch". "Versuchen Sie mal, unsere 250-Gramm-Tafel in die Hosentasche zu stecken." Außerdem gebe es ganz verschieden geschnittene Taschen. Ein Verlust des Patents auf die quadratische Tafel wäre laut Seeger zwar schade - "aber kein Weltuntergang." Die Kunden würden bei quadratischer Schokolade weiter an Ritter Sport denken. dpa/AZ

    Lesen Sie auch:

    Kommentar: Dem Kunden ist die Form egal

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden