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BGH-Urteil: Reisende erhalten keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätungen

BGH-Urteil

Reisende erhalten keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätungen

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    Reisende erhalten für Flugverspätungen keine doppelte Entschädigung, urteilt der BGH.
    Reisende erhalten für Flugverspätungen keine doppelte Entschädigung, urteilt der BGH. Foto: Hannibal (dpa)

    Die Richter wiesen die Klage eines Ehepaares ab, das eine Kreuzfahrt ab und nach Dubai inklusive Hin- und Rückflug gebucht hatte. Der Rückflug nach Deutschland verzögerte sich um 25 Stunden. Die Fluggesellschaft zahlte den beiden zusammen 1200 Euro Entschädigung, zu der sie nach europäischem Recht verpflichtet war. 

    Darüber hinaus machte das Paar Ausgleichsansprüche nach deutschem Recht geltend. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Auch beim BGH hatte sie keinen Erfolg.

    Das Paar habe zwar nach deutschem wie nach europäischem_Recht Anspruch auf finanziellen_Ausgleich, hieß es. Ein "Nebeneinander" der beiden Ansprüche gebe es aber nicht._Denn beide Entschädigungen verfolgen demzufolge das gleiche Ziel und sollen die mit der Verspätung verbundenen Unannehmlichkeiten ausgleichen. Bei einem weitergehenden Schadenersatzanspruch müssten die 1200 Euro gegebenenfalls angerechnet werden. dpa

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