Lange sah die Praxis so aus: Wollten Banken und Sparkassen ihre Preise und Geschäftsbedingungen ändern, haben sie ihre Kunden zwei Monate vorher informiert. Legte der Kunde keinen Widerspruch ein, galt die Änderung als vereinbart. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes hat dieses Vorgehen inzwischen untersagt.
BGH-Urteil