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BGH-Urteil: Kredit-Gebühren unzulässig: So bekommen Bankkunden ihr Geld zurück

BGH-Urteil

Kredit-Gebühren unzulässig: So bekommen Bankkunden ihr Geld zurück

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    Wer in den vergangenen Jahren einen Kredit - etwa zur Anschaffung eines neuen Autos - aufgenommen hat und dabei Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kann diese nun von seiner Bank zurückfordern.
    Wer in den vergangenen Jahren einen Kredit - etwa zur Anschaffung eines neuen Autos - aufgenommen hat und dabei Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kann diese nun von seiner Bank zurückfordern. Foto: Schlierner, Fotolia

    Banken dürfen bei der Vergabe von Verbraucherkrediten nicht doppelt kassieren. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind Bearbeitungsgebühren, die viele Institute bisher zusätzlich zu den vereinbarten Zinsen erhoben haben, nicht zulässig. Die Stiftung Warentest rät betroffenen Kunden deshalb, diese Gebühren von ihren Banken zurückzufordern. Ihren Berechnungen zufolge können sich die Erstattungsansprüche auf bis zu 13 Milliarden Euro addieren.

    Ehepaar klagte vor dem BGH gegen Kredit-Gebühren

    „Jetzt kann sich endlich keine Bank mehr vor der Rückerstattung des unzulässigen Entgelts drücken“, betonte der neue Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Klaus Müller. Obwohl acht Oberlandesgerichte bereits zugunsten von Bankkunden entschieden hätten, hätten viele Institute eine Rückzahlung mit dem Hinweis auf die noch fehlende höchstrichterliche Rechtsprechung verweigert.

    In einem der jetzt verhandelten Fälle hatte ein Ehepaar bei der Postbank einen Ratenkredit über knapp 50.000 Euro aufgenommen und zusätzlich zu den Zinsen noch eine Bearbeitungsgebühr von 1200 Euro bezahlen müssen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter müssen die Kosten der Bank für das Bearbeiten des Darlehensantrages, das Überprüfen der Bonität oder das Anlegen eines Kundenkontos jedoch durch den Zins gedeckt sein, den sie von ihrem Kunden verlangt. Eine separate Bearbeitungsgebühr darf sie ihm nicht auch noch in Rechnung stellen.

    Verbraucherschützer: Erstattung der Kredit-Gebühren von den Banken fordern

    Bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2011 geschlossen wurden, seien Rückforderungen auf keinen Fall verjährt, betonte der Finanzexperte der Stiftung Warentest, Christoph Herrmann, gegenüber unserer Zeitung. Möglicherweise könnten sogar Kunden, deren Verträge weiter zurückreichten, noch Ansprüche geltend machen – sofern der BGH in einem weiteren Verfahren dieser Rechtsauffassung folge.

    Verbraucherschützer empfehlen, in jedem Fall von der Bank eine Erstattung zu fordern. Sollte das Institut sich weigern oder nicht fristgerecht zahlen, könne ein Anwalt weiterhelfen, der aber Erfahrung mit solchen Verfahren haben solle. Die aktuellen Urteile verhelfen, so Herrmann, formell zwar nur den jeweiligen Klägern zu ihrem Recht. „Gerichte beachten jedoch die Vorgaben des BGH für gleich gelagerte Fälle.“ Nach Auskunft der Schutzgemeinschaft für Bankkunden können Kunden auch dann Gebühren zurückverlangen, wenn der Kredit schon abbezahlt ist.

    Wie die Deutschen am liebsten zahlen

    Bargeld: Trotz des bequemen Zahlens mit Kredit- oder Bankkarte nutzen die Deutschen am liebsten Bargeld. Wie es bei der Bundesbank heißt, wird vor allem bei kleinen Beträgen das Portemonnaie gezückt.

    Die Bürger schätzten vor allem, dass Bargeld für jeden verfügbar ist und überall angenommen wird. Und wer etwas auf die hohe Kante legen will, tut das oft in Form von Wertmünzen.

    Girocard/Kreditkarte: Die frühere EC-Karte liegt bei den beliebtesten Zahlungsmitteln der Deutschen auf dem zweiten Platz; die Kreditkarte nutzen nicht einmal zehn Prozent der Bürger. Laut Deutscher Bundesbank werden die sogenannten unbaren Zahlungsmittel immer beliebter.

    Die Mehrheit der Befragten entscheidet sich erst an der Kasse, wie sie bezahlt. Im Schnitt tragen Privatpersonen 103 Euro Bargeld bei sich, etwa 5,90 in Münzen.

    In den vergangenen acht Jahren haben Banken und Sparkassen 64,4 Millionen Ratenkredite ausbezahlt. Mittlerweile erheben viele Institute nach Auskunft ihrer Spitzenverbände kein Bearbeitungsentgelt mehr. Für den Kunden, heißt es in einer Erklärung der Branche, „war es als Preisbestandteil immer transparent. Da ein etwaiges Bearbeitungsentgelt in den effektiven Jahreszins einfließt, wurden dem Kunden die Gesamtkosten – also Zinsen und Bearbeitungsentgelt – schon im Rahmen der Vertragsverhandlungen deutlich vor Augen geführt.“

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