Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch bestimmte vom Versicherer Deutscher Ring verwendete Klauseln für unwirksam erklärt. Betroffen seien die IV ZR 201/10)
"Das Urteil hat eine Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche", erklärte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann. Es werde mit einer Erstattungssumme der Versicherungswirtschaft an ehemalige Kunden von rund zwölf Milliarden Euro gerechnet. Die Verbraucherzentrale forderte die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf. Vorsorglich sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden.
Lebensversicherung: Kunden verloren tausende Euro
Gegenstand des in Karlsruhe entschiedenen Verfahrens waren demnach die seit Herbst 2001 vom Versicherer Deutscher Ring und ähnlich von fast allen anderen Versicherungsunternehmen verwendeten Klauseln, in deren Folge Kunden wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe, dem sogenannten Stornoabzug, bei vorzeitiger Kündigung ihrer Versicherung oft mehrere tausend Euro pro Vertrag verloren.
Verträge zwischen 2001 und 2007 betroffen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte in Berlin, dass Verträge aus den Jahren zwischen 2001 und 2007 von dem BGH-Urteil betroffen seien. Im Fall der Abschlusskosten müssten sie gekündigt sein, aber noch nicht abgewickelt. Es lägen keine Zahlen vor, wie viele Verträge diese Voraussetzungen erfüllten. Weitere Schlussfolgerungen und Einschätzungen zu Folgerungen aus dem Urteil seien erst möglich, wenn die genaue Urteilsbegründung vorliege. dpa/afp