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BGH: Lebensversicherungen: Ex-Kunden können nach Urteil auf Geld hoffen

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Lebensversicherungen: Ex-Kunden können nach Urteil auf Geld hoffen

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    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch bestimmte vom Versicherer Deutscher Ring verwendete Klauseln für  unwirksam erklärt.
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch bestimmte vom Versicherer Deutscher Ring verwendete Klauseln für  unwirksam erklärt. Foto: Jörg Carstensen, dpa

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch bestimmte vom Versicherer Deutscher Ring verwendete Klauseln für  unwirksam erklärt. Betroffen seien die IV ZR  201/10)

    "Das Urteil hat eine Signalwirkung für die gesamte  Versicherungsbranche", erklärte der Geschäftsführer der  Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann. Es werde mit einer  Erstattungssumme der Versicherungswirtschaft an ehemalige Kunden  von rund zwölf Milliarden Euro gerechnet. Die Verbraucherzentrale  forderte die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur  eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf.  Vorsorglich sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber ihrem  Versicherer anmelden.

    Lebensversicherung: Kunden verloren tausende Euro

    Gegenstand des in Karlsruhe entschiedenen Verfahrens waren  demnach die seit Herbst 2001 vom Versicherer Deutscher Ring und  ähnlich von fast allen anderen Versicherungsunternehmen verwendeten  Klauseln, in deren Folge Kunden wegen einer nachteiligen  Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art  Kündigungsstrafe, dem sogenannten Stornoabzug, bei vorzeitiger  Kündigung ihrer Versicherung oft mehrere tausend Euro pro Vertrag  verloren.

    Verträge zwischen 2001 und 2007 betroffen

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte in Berlin, dass Verträge aus den Jahren zwischen 2001 und 2007 von dem BGH-Urteil betroffen seien. Im Fall der Abschlusskosten müssten sie gekündigt sein, aber noch nicht abgewickelt. Es lägen keine Zahlen vor, wie viele Verträge diese Voraussetzungen erfüllten. Weitere Schlussfolgerungen und Einschätzungen zu Folgerungen aus dem Urteil seien erst möglich, wenn die genaue Urteilsbegründung vorliege. dpa/afp

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