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Automesse: IAA-Gegner müssen nach Blockade von Autobahnen in Haft

Automesse

IAA-Gegner müssen nach Blockade von Autobahnen in Haft

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    Ein Aktivist hängt während einer Banneraktion an einer Schilderbrücke über der Autobahn A9 bei Fürholzen in Fahrtrichtung München.
    Ein Aktivist hängt während einer Banneraktion an einer Schilderbrücke über der Autobahn A9 bei Fürholzen in Fahrtrichtung München. Foto: Matthias Balk, dpa

    Nach der Protestaktion gegen die Automesse IAA Mobility auf mehreren Autobahnen im Raum München bleiben mindestens 13 Demonstranten bis Sonntagabend in Haft.

    Das Amtsgericht Erding nahm neun der Frauen und Männer nach Angaben von Gerichtssprecher Thomas Lindinger aufgrund des bayerischen Polizeigesetzes in Präventionshaft.

    Neun Personen nach Protesten gegen IAA in Präventionshaft

    Weitere vier kamen nach Erlassen eines Haftbefehls in Untersuchungshaft, weil ihnen die Straftaten Nötigung und schwerer Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen werden, ihre Identität bislang aber nicht feststellbar war, wie die Polizei mitteilte. Ein fünfter Demonstrant habe identifiziert werden können, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag.

    Wegen der Aktionen ermittelt der Staatsschutz. Insgesamt seien acht Demonstranten wieder freigelassen worden. "Auch hier wurden präventivpolizeiliche Maßnahmen, wie beispielsweise Betretungsverbote für den gesamten Veranstaltungsbereich der IAA Mobility 2021, ausgesprochen", teilte die Münchner Polizei mit.

    IAA-Gegner kritisierten Präventionshaft als "illegal und unerträglich"

    Am Dienstagvormittag hatten Aktivisten an mehreren Autobahnen Banner angebracht und sich teils von Brücken abgeseilt. Fernstraßen mussten deswegen vorübergehend gesperrt werden. Es bildeten sich teils lange Staus. Die Polizei teilte mit, dass gegen 26 Beteiligte unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung ermittelt werde.

    IAA-Gegner kritisierten auf der Internetseite der "Aktion Autofrei" die Präventionshaft als "illegal und unerträglich". Abseilaktionen über Autobahnen seien nicht strafbar. "Freie Autofahrt ist kein Grundrecht - Versammlungen schon", betonten sie. (dpa)

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