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Aus dem Archiv: Sind Erbschaften gerecht - oder nicht?

Aus dem Archiv

Sind Erbschaften gerecht - oder nicht?

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    Jedes Jahr wechselt eine Milliardensumme den Besitzer.
    Jedes Jahr wechselt eine Milliardensumme den Besitzer. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Caroline Funke weiß seit einiger Zeit, dass Schmerz und Glück manchmal nah beieinander liegen. Im vergangenen Herbst ist ihre Großmutter gestorben, von einem Tag auf den anderen. In der Zeit danach hatte Funke viel zu tun: Sie musste zur Bank, zum Amtsgericht. An die Termine kann sie sich kaum noch erinnern, zu traurig waren die Tage, zu aufgewühlt war sie selbst. Und doch ist seitdem einiges anders, zumindest auf dem Papier.

    Niemals zuvor gab es so wenig Nachkommen, auf die Vermögen verteilt wurde

    Die Großmutter hatte die Enkelin reich bedacht. Funke, die ihren richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen will, erbte die Hälfte eines Hauses in einem schwäbischen Dorf, dazu mehrere zehntausend Euro. Nach allen gängigen Maßstäben ist sie jetzt sehr wohlhabend. Mit Anfang 30 hat sie ein Vermögen, das einige erst am Ende ihres Lebens auf dem Konto verbuchen, viele nicht einmal dann. Man könnte auch sagen: Sie ist jetzt – wenn auch ungewollt – Teil eines exklusiven Klubs. Eines Klubs, zu dem ein Teil der Bevölkerung keinen Zutritt hat.

    Niemals zuvor besaßen die Deutschen so viel Vermögen wie heute – und niemals zuvor gab es so wenig Nachkommen, auf die diese Güter verteilt wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg und in den Jahrzehnten danach haben viele Menschen großen und kleinen Wohlstand angehäuft, vor allem in Westdeutschland. Sie bauten Häuser, kauften Aktien, befüllten Sparbücher und Schließfächer. Die Zinsen waren hoch, die Immobilienpreise niedrig. Heute ist diese Wirtschaftswunder-Generation in die Jahre gekommen. Nach und nach wechselt ihr Eigentum den Besitzer, geht an die Kinder, die Enkel, Nichten oder Neffen. Für viele Nachkommen ist es ein plötzlicher Geldsegen, ein wenig wie im Märchen Sterntaler, wo die Sterne auf einmal als Silbertaler vom Himmel fallen. Es ist aber auch eine gewaltige Umverteilung von Vermögen. Mit dem Haken, dass sie nicht solidarisch funktioniert, sondern nach ihren ganz eigenen Regeln.

    Erbschaft als Starthilfe: 397 Milliarden Euro werden im Jahr vererbt

    Offiziell wurden im Jahr 2017 Reichtümer im Wert von rund 97 Milliarden Euro weitergereicht. Wie hoch die Zahl genau ist, weiß allerdings niemand. Das Statistische Bundesamt registriert nur jene Erbschaften, die auch versteuert werden. Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, kurz DIW, gehen deshalb von einer deutlich höheren Summe aus: Jährlich, schreiben die Experten, werden in Deutschland 397 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Alle zwölf Monate wechselt also eine Summe den Besitzer, die höher ist als der gesamte Staatshaushalt.

    Das spaltet die Gesellschaft: In Erben und Nicht-Erben, in Menschen mit Startvorteil und Menschen, die oft keinen haben. Schon jetzt stecken hinter mehr als der Hälfte aller Vermögen im Land Erbschaften und Schenkungen. Es ist also realistischer, durch die Unterstützung der Eltern oder Großeltern Wohlstand aufzubauen als durch die eigene Arbeit. In Deutschland ist die Ungleichheit der Vermögen nach einer Studie des DIW besonders hoch. Demnach haben drei Viertel aller sehr reichen Menschen im Land geerbt, manche sogar mehrfach. Gleichzeitig sind ein Drittel aller Besitztümer in der Hand von nur einem Prozent der Deutschen, Superreichen wie den Aldi-Erben, dem Lidl-Milliardär Dieter Schwarz oder der Familie Reimann, deren Ahnen ihr Vermögen mit Marken wie Calgon oder Kukident aufgebaut haben.

    Über ihr Erbe reden diese Menschen nur selten. Wer erbt, schweigt lieber, zumindest öffentlich. Aus Pietät, aus Diskretion, aber auch aus Furcht vor dem Neid der anderen. Die Autorin Julia Friedrichs hat vor einigen Jahren das viel beachtete Buch „Wir Erben“ geschrieben. Darin resümiert die Journalistin: „Wir reden über erfüllte Kinderwünsche und gescheiterte Ehen. Über gelungenen Sex und misslungene Tage im Büro. Aber über das Geld unserer Eltern? Niemals.“

    „Reiche Eltern für alle“: Widerstand in der Erbenrepublik

    Längst sprechen jedoch andere. „Reiche Eltern für alle“ gehört seit Jahren zu den Slogans bei Demonstrationen gegen schlechte Bildung oder hohe Mieten. Die ehemalige SPD-Chefin Andrea Nahles schimpfte vor einiger Zeit über „quasi leistungslos erworbene Vermögen“ und warnte gar vor einer „Refeudalisierung“, einem Rückfall in eine Zeit also, in der nicht Fleiß und Leistung über das Fortkommen in der Gesellschaft entschieden, sondern Herkunft, Familie und Vermögen. Die Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht nannte die vor drei Jahren reformierte Erbschaftssteuer „eine Kapitulation vor der Macht steinreicher Firmenerben“. Und YouTuber Rezo, der die Union vor der Europawahl mit einem Video düpierte, wetterte in den ersten Minuten jenes Clips vor allem gegen: Reiche, die durch Erbschaften noch reicher würden.

    Ist das Neid? Oder berechtigter Zorn? Können Erbschaften gerecht oder ungerecht sein? Fördern sie die soziale Ungerechtigkeit? Und: Welchen Wert hat das Solidaritätsversprechen noch, wenn die reichsten zehn Prozent fast zwei Drittel des Vermögens besitzen, während 40 Prozent der Deutschen nahezu keine Rücklagen haben?

    Zunächst einmal: Nicht jeder, der etwas von seinen Eltern oder Großeltern vermacht bekommt, hat automatisch ausgesorgt. Wirklich große Summen wechseln vergleichsweise selten den Besitzer. Drei Viertel aller Erben erhalten nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung weniger als 100.000 Euro: Bargeld, Schmuck, vielleicht ein Auto.

    Wer sich im Todesfall um die Kinder kümmert

    Todesfall eines Elternteils: Bei minderjährigen Kindern spielt auch das Sorgerecht eine wichtige Rolle. Verstirbt Vater oder Mutter, ist der überlebende Elternteil im Normalfall allein sorgeberechtigt.

    Todesfall beider Eltern: "Das Testament von Eltern sollte immer so gestaltet sein, dass es auch funktioniert, wenn das Kind allein zurückbleibt", rät der Münchener Erbrechts-Experte Maximilian von Mettenheim. Denn es gebe Fälle, in denen Eltern etwa bei einem Verkehrsunfall zeitgleich sterben.

    Dann geht es um die Frage, wer sich um das Kind kümmern und wo es leben soll. Darüber entscheidet zwar das Familiengericht – es beachtet aber die in einem Testament oder auch einer Sorgerechtsverfügung geäußerten Wünsche der Eltern.

    Ohne Regelung: Haben die Eltern ihre Vorstellungen nicht zu Papier gebracht, beauftragt das Familiengericht in aller Regel nahe Verwandte mit der Vormundschaft. Allerdings können die Richter auch die Unterbringung der Kinder in einem Heim oder einer Pflegefamilie verfügen.

    Die weitverbreitete Annahme, dass die Taufpaten im Todesfall der Eltern automatisch das Sorgerecht für das Kind erhalten, ist falsch. Das Patenamt hat lediglich eine kirchliche, keine juristische Funktion.

    Die Wirtschaftswunder-Generation gibt ihr Geld weiter

    Caroline Funke, die Neu-Erbin, lebt ihr Leben genauso wie zuvor. Sie sagt: „Natürlich weiß ich, dass ich nie auf der Straße landen werde.“ Funke legt ihr Geld an, sorgt für das Alter vor. Aber reich, nein reich fühlt sie sich nicht. Bei ihr überwiegen andere Emotionen. Sie ist gerührt, erzählt Funke, dass ihre Großmutter so gut für die Familie vorgesorgt hat. Einen großen Teil des Geldes will sie nutzen, um das geerbte Haus zu sanieren. Niemals würde sie es einfach verkaufen oder abreißen. Funke sagt: „Ich sehe mein Erbe auch als Verpflichtung.“ Der Gedanke, dass andere Menschen über sie richten könnten, weil sie geerbt hat, gefällt ihr nicht. Bei der Gerechtigkeitsdiskussion komme ihr zu kurz, „dass Erben ja auch einen Verlust erlitten haben“.

    Mit Menschen, die ähnlich denken wie Funke, hat auch Karin Emesz regelmäßig zu tun. Sie ist Anwältin für Erbrecht, 43 Jahre alt, lange Locken, rote Pumps. Das Büro der Juristin liegt in Königsbrunn bei Augsburg, sie empfängt in einem Besprechungsraum mit schwarzen, schweren Ledersesseln. Die Anwältin berät Menschen, die vererben wollen, die geerbt haben oder enterbt wurden. Ihre Klienten kommen meist aus der Mittelschicht. Es sind Menschen, die jahrzehntelang fleißig waren, die Unternehmen gegründet und viel gespart haben, die klassischen Vertreter der Wirtschaftswunder-Generation. Viele von ihnen haben deutlich mehr zu vererben als noch vor einigen Jahren, vor allem, weil die Immobilienpreise gestiegen sind und den Wert der Vermögen kräftig nach oben katapultiert haben. „Deutschland“, sagt Emesz, „geht es sehr gut“.

    Erben ohne Emotionen, das geht eigentlich nicht

    Gerechtigkeit und sozialer Frieden sind auch in ihrem Büro immer wieder Thema, allerdings nicht so, wie sich das vielleicht Andrea Nahles oder Sahra Wagenknecht vorstellen. Es geht um Gerechtigkeit zwischen Geschwistern, um den Frieden in der Familie, solche Dinge. Für viele ihrer Klienten ist Emesz’ Büro der Ort, an dem höchst private Dinge oft zum ersten Mal angesprochen werden. „Erbrecht ist sehr emotional“, sagt die Anwältin. Über die Dynamik innerhalb einer Familie weiß sie manchmal besser Bescheid als enge Verwandte. Sie hilft, wenn schwer kranke Menschen ihre Angelegenheiten ordnen. Und sie sitzt mit am Tisch, wenn alte Wunden aufbrechen. „Das Erbe ist meist die letzte Möglichkeit, Familienbeziehungen aufzuarbeiten“, sagt sie. Wer wurde bevorzugt, wer benachteiligt? Wer gilt als Erbschleicher? Und wer hat vor dem Tod der Eltern schon Reichtümer beiseitegeschafft? „Da kommt viel hoch“, sagt Emesz und deutet auf eine silberne Box mit Taschentüchern, die ein wenig versteckt hinter einem Laptop auf dem Besprechungstisch steht und die sie manchmal hervorholen muss, wenn die Klienten von ihren Gefühlen überwältigt werden.

    Erben ohne Emotionen, das geht eigentlich nicht. Blättert man durch Zeitschriften oder Wirtschaftsmagazine, dann scheint es, als seien die Streitigkeiten, die inneren Kämpfe umso größer, je mehr Geld in einer Familie vorhanden ist. Da ist der Zank zwischen den Erben des Discounters Aldi Nord, die sich seit Jahren nur noch vor Gericht treffen. Theo Albrecht junior, Sohn des gleichnamigen Firmengründers, warf seiner Schwägerin Babette vor, sich am Firmenvermögen zu bereichern. „Du bist mit Deiner Einstellung und Deiner Lebensführung eine Belastung für unser Unternehmen“, schrieb er im Jahr 2014 an die Frau seines verstorbenen Bruders. Die Familie von Udo Jürgens stritt sich vier Jahre lang um das Erbe des Schlagerstars. Die entscheidende Frage war, wie das Vermögen unter den ehelichen und unehelichen Kindern des Musikers verteilt wird. Und Kaffeekönig Albert Darboven wollte sogar den Erben des Rivalen Jacobs adoptieren, um seine leiblichen Nachkommen bei der Unternehmensnachfolge auszubooten.

    70 Prozent der Deutschen finden die Erbschaftssteuer unfair

    Erbschaften, sagt die Kulturanthropologin Ulrike Langbein von der Universität Basel, sind immer mit Bedeutung aufgeladen. Sie seien vergleichbar mit Denkmalen, die an positive oder negative Beziehungen innerhalb einer Familie erinnern. Es geht also nicht um irgendwelches Eigentum, sondern um Gegenstände oder Werte mit Geschichte, um etwas, das bleibt, auch nach dem Tod. Anders formuliert: Erbschaften sind für die meisten Menschen vollkommen privat. Dass der Staat etwas davon abhaben will, halten viele für ungerecht. 70 Prozent der Bundesbürger finden es nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov unfair, dass Erbschaften besteuert werden. Im Manager Magazin hat Stefan Quandt, BMW-Erbe und einer der reichsten Deutschen, gerade erst seine Sicht auf die Dinge erläutert: „Ich frage mich immer“, sagte er im Doppel-Interview mit seiner Schwester Susanne Klatten, „warum der Todeszeitpunkt ein Moment sein sollte, in dem der Staat auf bereits versteuertes Einkommen noch einmal zugreift.“ Umverteilung, erläuterte er, habe in seinen Augen „noch nie funktioniert“.

    Aus Sicht von Marcel Fratzscher sind Erbschaften jedoch alles andere als privat. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ist keiner, der eine Neiddebatte anzetteln würde. Im Gegenteil: Er nennt ein Erbe „eine ganz wichtige Startchance“, die große Sicherheit schaffe. Anders als Firmenerbe Quandt glaubt er jedoch durchaus an den Mechanismus der Umverteilung. Aufgabe der Sozialen Marktwirtschaft, betont Fratzscher, sei es, die Chancengleichheit zu erhöhen, das alte Versprechen vom sozialen Aufstieg für alle. Wenn immer mehr Menschen „leistungslos an Vermögen“ kommen würden, erhöhe das jedoch nicht nur die Ungleichheit, sondern sende auch „perverse und falsche Anreize“ an die gesamte Gesellschaft. Das Argument, dass der Staat Erbschaften schon einmal besteuert hat, als das Geld verdient wurde, lässt Fratzscher nicht gelten. Er hält es für nicht valide. „Es gibt keine Gemeinschaftsbesteuerung von Eltern und Kindern“, betont er. Wer Vermögen erhält, müsse dafür Steuern zahlen.

    Der Staat bekommt von den Erbschaften wenig ab

    Aktuell bekommt der Staat von den Erbschaften lediglich einen Bruchteil ab. Die jährlichen Einnahmen aus der Erbschaftssteuer summieren sich durch hohe Freibeträge und andere Sonderregelungen auf nur etwa fünf Milliarden Euro. Rechnet man das herunter, fallen für eine Erbschaft im Durchschnitt nur Steuern in Höhe von 2,5 Prozent an. Geld, das erarbeitet wird, versteuert der Staat dagegen mit bis zu 45 Prozent. Fratzscher ist der Meinung, dass diese Steuerpolitik „gegen das Konzept der Leistungsgerechtigkeit“ verstößt – auch, weil sie Menschen, die viel erben, besser stellt. Werden etwa Unternehmen übergeben, fallen meist aufgrund von Sonderregelungen keine Steuern an. Wer ein vergleichsweise kleines Erbe erhält, zahlt laut Fratzscher jedoch im Schnitt mehr als zehn Prozent.

    Eine von Fratzschers Forderungen ist eine „faire Erbschaftssteuer“: zehn Prozent auch für große Erbschaften. Dass dieses oder andere Gedankenspiele so schnell Gehör in der Bundesregierung finden, ist allerdings unwahrscheinlich. Die Erbschaftssteuer ist ein ewiger Zankapfel zwischen Union und SPD. Die einen wollen Mittelstand und Firmenerben vor zu hohen Abgaben schützen, die anderen fordern eine gerechtere Umverteilung. Die letzte Reform der Erbschaftssteuer wurde vor allem deshalb angestoßen, weil das Bundesverfassungsgericht die Abgabe in ihrer damaligen Form im Jahr 2014 für verfassungswidrig erklärt hatte. Den Richtern waren die Ausnahmeregeln zu lasch: Betriebserben mussten faktisch keine Steuern zahlen. Die Große Koalition besserte nach, zumindest leicht. Die veranschlagten Mehreinnahmen durch die Neuerung lagen jedoch lediglich bei 235 Millionen Euro.

    Ein Lebenschancenerbe: Utopie oder Startvorteil für alle?

    Ökonom Fratzscher ist überzeugt davon, dass eine Erbschaftssteuer in Höhe von zehn Prozent für Unternehmer und Firmenerben verkraftbar wäre. Die Einnahmen daraus würde der Wirtschaftsfachmann systematisch umverteilen. Er schlägt ein „Lebenschancenerbe“ vor: Jeder erhält nach seinem ersten Berufsabschnitt eine Summe von 30.000 Euro, eine Art Erbe für alle. „Das schafft Freiheit“, sagt Fratzscher. „Jeder Mensch hat andere Vorstellungen.“ Mit dem Lebenschancenerbe könnte er sie verwirklichen. Ein bisschen klingt auch Fratzschers Plan wie eine Abwandlung von „Sterntaler“. Nur, dass der plötzliche Geldsegen nicht mehr auf ausgesuchte Menschen niedergeht – sondern auf jeden einzelnen.

    Neu-Erbin Caroline Funke würde eine solche Starthilfe „natürlich jedem gönnen“. Aber, fügt sie hinzu, eine Erbschaft einfach so, ohne dass sie von einem Familienmitglied, einem geliebten Menschen kommt? „Das klingt utopisch.“

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