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Augsburger Urteil kassiert: BGH: Steuersünder müssen schwerer bestraft werden

Augsburger Urteil kassiert

BGH: Steuersünder müssen schwerer bestraft werden

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    Steuerbetrüger in Millionenhöhe müssen in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe kommt  nur in Ausnahmefällen in Betracht, so der BGH.
    Steuerbetrüger in Millionenhöhe müssen in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, so der BGH. Foto: dpa

    In dem Fall ging es um einen Geschäftsmann aus dem Raum Augsburg, einen Geschäftsführer einer GmbH. Beim Verkauf  dieser Firma war er auch vermittelnd tätig. Dafür erhielt er vom Käufer Aktien im Wert von 3,7 Millionen Euro, die er dem Finanzamt als angeblicher Verkaufserlös deklarierte. Dadurch erreichte er  eine um 890.000 Euro geringere Besteuerung. Später wandelte er den Geschäftsführerlohn in eine "Schenkung" an seine Ehefrau und seine  Kinder um und betrog das Finanzamt um weitere 240.000 Euro.

    Das Landgericht Augsburg verurteilte den Mann dafür zu einer  Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Auf die Revision der  Staatsanwaltschaft hob der BGH dieses Urteil nun als rechtsfehlerhaft und zu milde auf.

    Nur ausnahmsweise Bewährung für Steuersünder

    Das Landgericht habe sich offenbar von dem Ziel leiten lassen,  eine Gesamtstrafe von zwei Jahren nicht zu überschreiten, um die  Strafe zur Bewährung aussetzen zu können, rügten die Karlsruher  Richter. Bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe komme eine  Bewährungsstrafe aber nur ausnahmsweise in Betracht, wenn  "gewichtige Milderungsgründe" vorliegen.

    Der BGH mahnte auch an, dass die Augsburger Richter zwar das angebliche Fehlen strafverschärfender Umstände als strafmildernd bewertet hatten. Verschärfende  Umstände habe das Landgericht dagegen nicht berücksichtigt. So habe  der Geschäftsführer in Zusammenarbeit mit seinem Steuerberater  manipulierte Unterlagen erstellt.

    Gefängnisstrafe für Steuerbetrug in Millionenhöhe

    Das Fazit der BGH-Entscheidung lautet also: Steuerbetrüger in Millionenhöhe müssen in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe kommt dann  nur noch in Ausnahmefällen in Betracht (Az: 1 StR  525/11).

    Nach dem Karlsruher Urteil muss nun eine andere Strafkammer des  Landgerichts Augsburg neu über den Fall entscheiden. Im Fall eines  Anwalts hatte der BGH im Juli 2011 eine Gefängnisstrafe von zwei  Jahren und zehn Monaten als angemessen bestätigt. Der Anwalt hatte  ebenfalls Steuern in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen.  AZ, afp

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