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Augsburg: Staufalle B17: Warum Beschäftigte trotzdem pünktlich sein müssen

Augsburg

Staufalle B17: Warum Beschäftigte trotzdem pünktlich sein müssen

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    Auf der B17 wird vom Freitag, dem 27. März, an gebaut.
    Auf der B17 wird vom Freitag, dem 27. März, an gebaut. Foto: Anne Wall

    So verhalten Sie sich richtig im Stau

    In den Rückspiegel schauen: Landen Reisende trotz aller Planung im Stau, sollten sie sich vorsichtig dem Stauende nähern, sanft abbremsen und das Fahrzeug ausrollen lassen. "Die größte Gefahr im Stau droht von hinten", sagt Jürgen Wolz vom TÜV Süd.

    Wolz rät weiter: "Das eigene Fahrzeug ganz leicht Richtung seitlicher Begrenzung orientieren, dazu ein bis zwei Fahrzeuglängen Abstand zum Vordermann einhalten. Nur so hat man die Chance, zu reagieren, wenn der Fahrer hinter einem das Stauende übersehen hat".

    Mitreisende warnen: "Einerseits ist der Einsatz von Warnblinkern sinnvoll, wenn man sich dem Stauende an einer unübersichtlichen Stelle nähert", so Wolz. Andererseits könne zu frühzeitiges Einschalten den folgenden Verkehr unnötig stark abbremsen.

    Gasse freilassen: "Steht man erst einmal im Stau, unbedingt den Motor abschalten, selbst bei kurzen Wartezeiten. Rollt der Verkehr wieder an, sollte der Abstand zum Vordermann bei ein bis zwei Fahrzeuglängen liegen", sagt der TÜV-Experte ...

    ... wenn irgendwie möglich, sollten die Fahrer eine Rettungsgasse bilden. Das würde im Notfall Menschenleben retten. Bei drei Fahrspuren müsse die Rettungsgasse zwischen dem linken äußeren und dem zweiten Fahrstreifen von links gebildet werden. Die Unfallstelle solle man dann rasch passieren. Denn Gaffen würde wieder nur Stau verursachen.

    Spur halten: Ständige Spurwechsel beschleunigen das Durchfahren von Staus kaum. Dafür sei es laut TÜV-Angaben kein Problem, auf der rechten Spur im Verkehr mitzuschwimmen und dabei gegebenenfalls Fahrzeuge rechts zu überholen, ...

    ... die Standspur hingegen dürften Autofahrer nicht benutzen - außer explizite Hinweisschilder berechtigen sie dazu.

    Umfahrungen: Meist sind schmale Nebenstraßen schnell ebenso verstopft wie die Hauptstraßen, ...

    ... denn viele Verkehrsteilnehmer nutzen das gleiche Kartenmaterial auf ihren Navigationssystemen und teilen so nicht nur ihre Hauptrouten, sondern auch die Ausweichstrecken.

    Noch ist unklar, welche Konsequenzen die wochenlangen Bauarbeiten auf der B17 täglich für die vielen Berufspendler in und um Augsburg haben werden. Doch eins ist sicher: Arbeitnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie pünktlich am Arbeitsplatz sind.

    Das gilt auch an Tagen, an denen das gar nicht so leicht umzusetzen ist, etwa, weil ein Streik, Stau oder Sturm den Weg zur Arbeit beschwerlich machen. Die Bauarbeiten an der B17 sind so ein Fall.

    Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer beachten: Für die Zeit, die der Mitarbeiter zu spät kommt, muss der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Etwas anderes gilt, wenn im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. 

    Unklare Rechtslage bei Stürmen

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt am Montag die Frage, ob Arbeitnehmer, die wegen eines Sturms nicht zur Arbeit kommen, aufgrund einer entsprechenden Betriebsvereinbarung die verpasste Zeit auf ihren Arbeitszeitkonten gutgeschrieben bekommen. AZ/dpa/goro

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