Der Deal hatte damals großes Aufsehen erregt. Im April 2013 stand fest, dass die über 32000 Wohnungen der Landesbank-Tochter GBW an ein Konsortium rund um das Augsburger Immobilienunternehmen Patrizia gehen. Der Verkauf war sehr umstritten. Viele betroffene Mieter fürchteten Mieterhöhungen oder Luxussanierungen. Noch heute beschäftigt das Geschäft die Gerichte. Ein Familienvater aus dem oberbayerischen Puchheim hat gegen die Bayerische Landesbank geklagt. Er forderte Einblick in Unterlagen, die den Schutz der Mieter absichern. Unterstützt wurde er vom Mieterverein München.
Beim Verkauf der Wohnungen wurde eine Sozialcharta vereinbart
Beatrix Zurek ist Vorsitzende des Münchner Mietervereins. Für sie ist nach wie vor klar, was vom Verkauf der GBW-Wohnungen zu halten ist: „Es war der größte wohnungspolitische Fehler der Nachkriegsgeschichte“, sagte sie gestern im Gespräch mit unserer Zeitung. Für sie ist es falsch, wenn Wohnungen als ein Stück staatlicher Daseinsfürsorge privatisiert werden.
Der Mieterverein habe anfangs darauf gehofft, dass bei einem Verkauf der GBW-Wohnungen Zusatzmietverträge abgeschlossen werden, die die Bewohner schützen, berichtet Beatrix Zurek. Stattdessen ist damals eine allgemeine Sozialcharta vereinbart worden. Diese kann auf der Internet-Seite der GBW nachgelesen werden. In der Sozialcharta heißt es beispielsweise, dass ohne Einwilligung der Mieter während der ersten fünf Jahre keine Luxussanierungen von Bestandswohnungen stattfinden.
Kläger will "Klarheit über seine Rechtsposition"
Wer aber garantiert die Einhaltung der Charta? „Es hieß damals, dass Regelungen getroffen worden sind, die die Umsetzung der Sozialcharta absichern“, berichtet Mieterschützerin Zurek. Anders als die Sozialcharta seien diese Regelungen aber nicht öffentlich. Der Puchheimer Familienvater habe deshalb gegen die BayernLB darauf geklagt, Einblick in Verträge, Verwaltungs- und Verhandlungsdokumente zu bekommen. Ihn interessierte, was genau zum Schutz der Mieter vereinbart wurde. Einem Bericht des BR zufolge wollte er erfahren, wer in welchem Umfang überprüft, ob die Charta eingehalten wird und wer zum Beispiel bei Verstößen Strafen zahlen muss. Der Mieter wollte „Klarheit über seine Rechtsposition“, sagt Beatrix Zurek.
Am Landgericht München II ist die Klage zwar gestern gescheitert. Beim Mieterverein München geht man aber davon aus, dass der Fall in die zweite Instanz geht. Die Geheimhaltung rund um den Verkauf der GBW-Wohnungen habe sie „nie verstanden“, sagt Mieterschützerin Zurek. Die Sozialcharta bezeichnet sie als „heiße Luft“.
Die Wohnung des Puchheimer Mieters gehört inzwischen nicht mehr der GBW. Zusammen mit anderen Wohnungen sei sie inzwischen von der Stadt Puchheim gekauft worden, berichtet Zurek. Am Grund für die Klage ändere dies aber nichts. Denn es könnten bereits im Vorfeld Rechte geschaffen worden sein, die nach wie vor gelten.