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Augsburg: Der Mann, der die Boeing des thailändischen Prinzen pfändete

Augsburg

Der Mann, der die Boeing des thailändischen Prinzen pfändete

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    Insolvenzverwalter Werner Schneider in Friedberg. Der 71-Jährie ließ im Sommer 2011 die Boeing des thailändischen Prinzen pfänden.
    Insolvenzverwalter Werner Schneider in Friedberg. Der 71-Jährie ließ im Sommer 2011 die Boeing des thailändischen Prinzen pfänden. Foto: Bernhard Weizenegger

    Es war einer seiner größten Coups. Im Sommer 2011 ließ Werner Schneider, heute 71, am Flughafen München das Flugzeug des thailändischen Prinzen pfänden. 38 Millionen Euro wollte er für die insolvente Walter Bau AG vom Staat Thailand bekommen. Bis heute ist dieses Geld nicht da. Wie es zu dem Fall kam – und warum Verfahren wie dieses so lange dauern, verriet Schneider bei einem Vortrag im Friedberger Schloss auf Einladung des Rotary Clubs.

    Insolvenzverwalter gelten als Notärzte für Unternehmen. Sie kommen, wenn ihre Patienten schwer verletzt am Boden liegen. Werner Schneider war Notarzt für viele Unternehmen. Seine Kanzlei Schneider, Geiwitz & Partner in Neu-Ulm hatte bereits mit dem insolventen Druckmaschinenhersteller Manroland in Augsburg zu tun und kürzlich mit der Verlagsgruppe Weltbild, aber auch mit der Drogeriekette Schlecker – und dem großen

    Ob sich Schneider im Fall der Walter Bau AG immer richtig verhielt, darüber gehen die Meinungen auseinander. Der Unternehmer Ignaz

    Thailand schuldete der Walther Bau AG Geld

    Werner Schneider hat als Insolvenzverwalter den Auftrag, im Interesse der Gläubiger zu handeln. Zu dem, was ein Insolvenzverwalter für diese zu Geld machen kann, gehören offene Rechnungen. Und diese gab es auch im Fall der Walter Bau AG, berichtete Schneider in Friedberg. Thailand zum Beispiel schuldete der Walter Bau AG Geld.

    Der Baukonzern hatte in Bangkok eine Autobahn vom Flughafen in die Stadt errichtet. Die Rechnung sollte durch Maut-Einnahmen beglichen werden. Doch ist es mit einer Maut so eine Sache. Sie entfacht gerne politischen Streit. Auch in Thailand. Eine geplante Maut-Erhöhung zog der Staat zurück. Einnahmen blieben aus. Aus Sicht der Walter Bau AG hatte der Staat Verträge nicht eingehalten. Walter Bau forderte 116 Millionen Euro Schadenersatz. Thailand aber zahlte nicht. Dann kam die Insolvenz.

    Um auf internationaler Ebene im Streitfall eine Chance auf das Geld zu haben, bietet ein Schiedsgericht Hilfe. Es versucht, eine Lösung zu finden. An das Ergebnis sind alle Seiten gebunden. Im Fall Walter Bau AG bestand das Schiedsgericht aus einem früheren kanadischen Justizminister, einem neuseeländischen Juristen und dem Vorsitzenden der thailändischen Anwaltsvereinigung, erinnert sich Schneider. Das Gericht tagte in Tokio, dann in Südamerika – „an den schönsten Orten der Welt“. Und es tagte lange. „Es kostete rund fünf Millionen Euro, zu einem Schiedsspruch zu gelangen“, sagt Schneider.

    Pfändung der thailändischen Boeing: "Das war für uns ein schönes Erlebnis"

    Das Ergebnis: Walter Bau hat einen Anspruch auf 38 Millionen Euro – statt auf die erhofften 116. Das zweite Ergebnis: Das thailändische Kabinett erklärte den Schiedsspruch für „illegal“ – was es gar nicht könne, betont Schneider. Er überlegte deshalb, wie er den Schiedsspruch trotzdem durchsetzen konnte. Der Rest ist Geschichte: Im Sommer 2011 landete der thailändische Kronprinz Maha Vajiralongkorn mit einer Boeing in München. Der Prinz ist ein begeisterter Pilot. Am 12. Juli ließ Schneider sein Flugzeug pfänden. „Das war für uns ein schönes Erlebnis, das ziemlich schnell diplomatische Aktivitäten ausgelöst hat“, erinnert sich Schneider. Das Bild des deutschen Pfandsiegels an der Kabinentür ging um die Welt.

    Der Stand der Dinge heute. Erstens: Über die Commerzbank gebe es eine Bürgschaft zugunsten der Walter Bau AG über 38 Millionen Euro. Der Prinz bekam sein Flugzeug wieder. Zweitens: Werner Schneider reist nicht mehr nach Thailand. Dort gilt er als unerwünschte Person. Drittens: Das Geld ist noch immer nicht da. Denn Thailand hat Einspruch erhoben. Der Fall steckt fest beim Kammergericht Berlin.

    Schneiders Fazit: „Ein Schiedsverfahren ist ein fast nicht zu praktizierendes Mittel.“ Es habe nur Aussicht auf Erfolg, falls man viel Geld und Zeit mitbringt.

    Schiedsgerichte stehen vor allem angesichts des geplanten europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommens TTIP in der Kritik. Schneider teilt die Ängste angesichts seiner Erfahrungen nicht. „Die Furcht, dass amerikanische Konzerne auf diesem Weg viel durchsetzen können, ist überzogen.“

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