Frankfurt am Main Die Finanzaufsicht Bafin nimmt die Deutsche Bank beim Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung enger an die Kandare. Deutschlands größtes Geldhaus sei am 21. September angewiesen worden, „angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten“, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, mit.
Zur Überwachung der angeordneten Maßnahmen werde bei der Deutschen Bank ein Sonderbeauftragter eingesetzt. „Es ist das erste Mal, dass die BaFin eine solche aufsichtliche Maßnahme bei einer Bank im Bereich der Geldwäscheprävention anordnet“, teilte die BaFin mit. Hintergrund des Vorstoßes sind dem Vernehmen nach keine aktuellen Tatbestände. Der Sonderbeauftragte ist demnach die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.
„Wir haben den Anspruch, dass die Prozesse zur Identifizierung unserer Kunden den regulatorischen Anforderungen in jeder Hinsicht gerecht werden“, erklärte ein Deutsche-Bank-Sprecher. „Wir stimmen mit der Bafin darin überein, dass wir diese Prozesse in der Unternehmens- und Investmentbank weiter verbessern müssen.“ (dpa)