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Arbeitswelt: Inklusion am Arbeitsplatz: Auch mit Behinderung voll im Beruf

Arbeitswelt

Inklusion am Arbeitsplatz: Auch mit Behinderung voll im Beruf

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    Der 25-jährige Florian Jilek (links) arbeitet schon seit zwei Jahren im Lager der Firma Arndt. Seine Aufgabe ist es, ankommende Waren anzunehmen und zu bearbeiten.
    Der 25-jährige Florian Jilek (links) arbeitet schon seit zwei Jahren im Lager der Firma Arndt. Seine Aufgabe ist es, ankommende Waren anzunehmen und zu bearbeiten. Foto: Birgit Böllinger/Bezirk Schwaben

    Bei einem Rundgang mit Florian Jilek durch die Flure der Firma Arndt in Erkheim lässt sich etwas Spannendes beobachten. Obwohl bei dem Logistikunternehmen, das sich auf den Vertrieb von Hygieneartikel spezialisiert hat, rund 75 Menschen arbeiten, kennt Jilek jeder und jeder grüßt freundlich "Hi Flo!". Guckt man den Menschen beim Gruß ins Gesicht, sieht man nicht das typische Ich-grüße-freundlich-Lächeln. Ihre Gesichter hellen sich auf. Sie freuen sich ehrlich, den jungen Mann zu sehen. Und das hat einen Grund: Jilek ist ein besonderer Mitarbeiter. Der 25-Jährige ist geistig behindert. Nicht schwer, aber spürbar.

    Seit zwei Jahren ist er nun schon bei der Firma Arndt, erst als Praktikant und seit diesem Monat als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter – und das freut seine Kollegen.

    Eine Seltenheit. Denn obwohl gesetzlich geregelt ist, dass Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzen müssen, bezahlen viele Firmen lieber eine Ausgleichsabgabe, als die Quote zu erfüllen.

    Das Firmenareal ist barrierefrei angelegt

    Anders die Firma Arndt. "Als wir 2014 neu gebaut haben, haben wir das Gebäude schon barrierefrei angelegt", erzählt Eva Baur, die dort in der Personalabteilung arbeitet. "Aber damals wussten wir noch gar nicht, an wen wir uns wenden können und woher wir Unterstützung bekommen können, wenn wir jemanden mit Behinderung einstellen wollen."

    Dann meldete sich Marie-Luise Breitfeld, Leiterin des Projekts Integra, der Unterallgäuer Werkstätten. Ziel des Projekts ist es, Menschen mit Behinderung an Arbeitgeber in der Wirtschaft zu vermitteln. Denn häufig arbeiten sie in Werkstätten, obwohl sie das nicht wollen. Für diese Menschen sucht Integra Arbeitgeber. "Wenn wir anrufen und fragen, ob ein Betrieb Interesse hat, stoßen wir überraschend selten auf Ablehnung", sagt Breitfeld. So war es auch bei der Logistikfirma Arndt: "Uns hat nur das Wissen gefehlt. Das Wissen, wie einfach das alles sein kann. Und dann hat uns jemand an der Hand genommen", sagt Personalerin Baur.

    Für Betriebe ist die Einstellung günstig, denn es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten, und der Prozess läuft langsam ab. Der Mitarbeiter kommt erst einmal für ein kurzes Praktikum, wenn das passt, macht er ein längeres. Wenn die Firma dann Interesse hat, kann sie einen Außenarbeitsplatz anbieten. Das heißt: Der Mitarbeiter arbeitet zwar bei und in der Firma, bekommt sein Gehalt aber immer noch von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Das Ziel ist es natürlich, den Menschen dauerhaft und als festen Angestellten in einem Betrieb unterzubringen. Das Ganze wird begleitet und betreut, damit keine Schwierigkeiten aufkommen und beide Seiten ehrlich sagen können, wenn etwas nicht passt. Bei Jilek hat das alles geklappt.

    Jilek hat inzwischen den Führerschein für Staplerfahrer gemacht

    Er wollte nicht bei den Unterallgäuer Werkstätten beschäftigt sein. Er wollte raus. Zunächst wünschte er sich, mit Holz zu arbeiten. Also machte er zwei Praktika bei Schreinereien. Das passte aber nicht und so kam er zu Arndt. Dort arbeitet er im Lager. Zusammen mit einem Kollegen nimmt er eingehende Ware entgegen, packt sie aus, kontrolliert sie, packt sie wieder ein und bringt sie ins Lager. All das erzählt er sichtlich stolz – und präsentiert den Führerschein für Stapelfahrer, den er inzwischen gemacht hat. Gefragt, wie er die Arbeit findet, sagt er: "Ja, gut." Und die Kollegen? "Auch gut." Er lacht.

    So geht Inklusion am Arbeitsplatz:

    Bundesteilhabegesetz
    Ab dem 1. Januar 2018 gelten für Firmen und Unternehmen veränderte gesetz-liche Regelungen, wenn es darum geht, Menschen mit Behinderung einzustellen. Dann tritt die zweite Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Es soll Menschen mit Behinderung unter anderem den Zugang zum freien Arbeitsmarkt erleichtern

    Budget für Arbeit
    In dem Gesetz ist etwa das sogenannte Budget für Arbeit festgeschrieben. Das regelt etwa, dass Arbeitgeber, die einen Menschen mit Behinderung einstellen, dauerhaft einen Ausgleich dafür erhalten, dass dieser weniger leisten kann. Außerdem können darüber Assistenzleistungen finanziert werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. (hhc)

    Die Kollegen und vor allem der Chef spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Menschen wie Jilek in einen Betrieb zu integrieren. Zum einen müsse der Chef vorleben, dass auch diese Mitarbeiter im Betrieb willkommen sind, sagt Breitfeld. "Wir erleben aber auch, dass sich das Betriebsklima und das soziale Gefüge im Unternehmen ändern", fügt die Sozialpädagogin an. Denn viele Mitarbeiter wissen dann, der Betrieb übernimmt Verantwortung und lässt auch mich im Zweifelsfall nicht alleine.

    Und zum anderen müssen auch die Kollegen von dem Projekt überzeugt sein und den Neuen akzeptieren. In den Fluren der Firma Arndt lässt sich erleben, dass das dort der Fall ist. "Wir sind schon immer gerne in die Firma gekommen", sagt Eva Baur. "Aber seit Flo im Betrieb ist, ist das Arbeiten auf eine andere Art schön geworden."

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