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Arbeitsmarkt: Nahles lockert Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen

Arbeitsmarkt

Nahles lockert Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen

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    Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geht beim Leiharbeitsgesetz auf Arbeitgeber zu.
    Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geht beim Leiharbeitsgesetz auf Arbeitgeber zu. Foto: Maurizio Gambarini/Archiv (dpa)

    Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist bei ihrem geplanten Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen den Arbeitgebern entgegengekommen. Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, plant Nahles weiterhin eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für

    Bezahlung von Leiharbeitern ändert sich

    Auch in Betrieben, die zwar einem Arbeitgeberverband angehören, aber keiner Tarifbindung unterliegen, sollen Leiharbeiter auf Grundlage einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung maximal 24 Monate bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sein dürfen.

    Weitere Änderungen am Entwurf beziehen sich auf die Bezahlung von Leiharbeitern. Derzeit müssen sie nach neun Monaten genauso bezahlt werden wie Stammbeschäftigte (Equal Pay). Eine längere Abweichung soll nun nur zulässig sein, wenn "nach spätestens 15 Monaten einer Überlassung" mindestens eine Bezahlung erreicht sei, die mit dem Tariflohn von Stammbeschäftigten vergleichbar ist. Eine weitere Ausnahme soll möglich sein, "wenn nach einer Einarbeitungszeit von längstens sechs Wochen eine stufenweise Heranführung" an das tarifliche Arbeitsentgelt erfolgt.

    Nahles will Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen einschränken

    Ein geplanter Kriterienkatalog, mit dem Nahles Klarheit bei der Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Leiharbeit schaffen wollte, ist in dem überarbeiteten Gesetzentwurf gestrichen. Arbeitgeberverbände und Unternehmer hatten kritisiert, das von Nahles geplante Gesetz greife in bestehende Tarifverträge ein und schränke die unternehmerische Freiheit ein - weit über das hinaus, was im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei.

    Nahles will mit dem Gesetzentwurf den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen einschränken. So soll künftig unter anderem verhindert werden, dass Leiharbeiter als Streikbrecher in Unternehmen eingesetzt werden, und Betriebsräte sollen über den Einsatz von Werkvertragsnehmern besser informiert werden. Das Gesetz soll Anfang 2017 in Kraft treten. afp

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